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Mitnahme des Verlustvortrags als Student

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    Mitnahme des Verlustvortrags als Student

    Hallo zusammen,

    ich bin im 4. Semester Master, (habe noch etwa 1,5 Jahre bis zum Masterabschluss) und mache gerade meine Steuererklärung für 2017 und habe folgende Frage:
    Ich habe im Jahr 2017 9.212,22 Euro Einkommen im Werkstudentenjob neben dem Studium erwirtschaftet.
    Die Werbungskosten für das Studium im Jahr 2017 liegen bei 5.540,66 € (hier habe ich wirklich alles angegeben, weiß aber nicht ob alles durchgeht).
    Sonderkosten liegen bei 1.386,2 € und
    außergewöhnliche Belastungen liegen bei 268,82 €.
    Da ich auf die 9.212,22 € Steuern gezahlt habe, (der Grundfreibetrag lag in 2017 bei 8.820 €) würde ich ja auch etwas Steuererrückstattung zurückbekommen. Kann ich neben der Steuerrückerstattung, die ich ja wahrscheinlich bekommen werde, auch gleichzeitig einen Verlustvortrag machen, der in die nächsten Jahre mitgenommen wird? Wenn ich beispielsweise erst Januar 2020 mit einem Einstiegsgehalt von mindestens 35.000 € anfange, könnte ich den Verlustvortrag kumuliert über die Jahre 2016-2019 kumuliert geltend machen? Oder geht der Verlustvortrag dann verloren, wenn ich das bisschen Steuernrückerstattung für 2017 wieder zurückbekomme, was ich auf die 9.212,22 € Einnahmen für 2017 bekommen werde?
    Was wäre hier das günstigste, damit ich später so viel wie möglich von meinem Verlustvortrag zurückbekomme? Hoffe, die Frage war verständlich, vielen Dank vorab für die Antworten.
    Zuletzt geändert von naan0702; 04.06.2018, 18:10.

    #2
    AW: Mitnahme des Verlustvortrags als Student

    Zitat von naan0702 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich bin im 4. Semester Master, (habe noch etwa 1,5 Jahre bis zum Masterabschluss) und mache gerade meine Steuererklärung für 2017 und habe folgende Frage:
    Ich habe im Jahr 2017 9.212,22 Euro Einkommen im Werkstudentenjob neben dem Studium erwirtschaftet.
    Die Werbungskosten für das Studium im Jahr 2017 liegen bei 5.540,66 € (hier habe ich wirklich alles angegeben, weiß aber nicht ob alles durchgeht).
    Sonderkosten liegen bei 1.386,2 € und
    außergewöhnliche Belastungen liegen bei 268,82 €.
    Da ich auf die 9.212,22 € Steuern gezahlt habe, (der Grundfreibetrag lag in 2017 bei 8.820 €) würde ich ja auch etwas Steuererrückstattung zurückbekommen. Kann ich neben der Steuerrückerstattung, die ich ja wahrscheinlich bekommen werde, auch gleichzeitig einen Verlustvortrag machen, der in die nächsten Jahre mitgenommen wird? Wenn ich beispielsweise erst Januar 2020 mit einem Einstiegsgehalt von mindestens 35.000 € anfange, könnte ich den Verlustvortrag kumuliert über die Jahre 2016-2019 kumuliert geltend machen? Oder geht der Verlustvortrag dann verloren, wenn ich das bisschen Steuernrückerstattung für 2017 wieder zurückbekomme, was ich auf die 9.212,22 € Einnahmen für 2017 bekommen werde?
    Was wäre hier das günstigste, damit ich später so viel wie möglich von meinem Verlustvortrag zurückbekomme? Hoffe, die Frage war verständlich, vielen Dank vorab für die Antworten.
    Hallo,

    hier gibt eskeinen Verlustvortrag, da deine Einkünfte nicht negativ sind

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Mitnahme des Verlustvortrags als Student

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      hier gibt eskeinen Verlustvortrag, da deine Einkünfte nicht negativ sind

      Gruß FIGUL
      Hallo FIGUL, danke für die Antwort. Das hieße also, das was ich als Werbekosten für 2017 angesammelt habe, würde dann einfach "verpuffen"?

      Kommentar


        #4
        AW: Mitnahme des Verlustvortrags als Student

        Zitat von naan0702 Beitrag anzeigen
        Hallo FIGUL, danke für die Antwort. Das hieße also, das was ich als Werbekosten für 2017 angesammelt habe, würde dann einfach "verpuffen"?
        Hallo,

        so ist es.
        In deinem Fall genügt es Hauptvordruck und Anlage N auszufüllen.
        Den Test kannst du dir sparen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Mitnahme des Verlustvortrags als Student

          Wenn du für 2016 bereits eine Verlustvortrag festgestellt bekommen hast, wird dieser ebenfalls mit den verbleibenden positiven Einkünften aus dem Jahr 2017 verrechnet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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