Hallo zusammen,
ich bin im 4. Semester Master, (habe noch etwa 1,5 Jahre bis zum Masterabschluss) und mache gerade meine Steuererklärung für 2017 und habe folgende Frage:
Ich habe im Jahr 2017 9.212,22 Euro Einkommen im Werkstudentenjob neben dem Studium erwirtschaftet.
Die Werbungskosten für das Studium im Jahr 2017 liegen bei 5.540,66 € (hier habe ich wirklich alles angegeben, weiß aber nicht ob alles durchgeht).
Sonderkosten liegen bei 1.386,2 € und
außergewöhnliche Belastungen liegen bei 268,82 €.
Da ich auf die 9.212,22 € Steuern gezahlt habe, (der Grundfreibetrag lag in 2017 bei 8.820 €) würde ich ja auch etwas Steuererrückstattung zurückbekommen. Kann ich neben der Steuerrückerstattung, die ich ja wahrscheinlich bekommen werde, auch gleichzeitig einen Verlustvortrag machen, der in die nächsten Jahre mitgenommen wird? Wenn ich beispielsweise erst Januar 2020 mit einem Einstiegsgehalt von mindestens 35.000 € anfange, könnte ich den Verlustvortrag kumuliert über die Jahre 2016-2019 kumuliert geltend machen? Oder geht der Verlustvortrag dann verloren, wenn ich das bisschen Steuernrückerstattung für 2017 wieder zurückbekomme, was ich auf die 9.212,22 € Einnahmen für 2017 bekommen werde?
Was wäre hier das günstigste, damit ich später so viel wie möglich von meinem Verlustvortrag zurückbekomme? Hoffe, die Frage war verständlich, vielen Dank vorab für die Antworten.
ich bin im 4. Semester Master, (habe noch etwa 1,5 Jahre bis zum Masterabschluss) und mache gerade meine Steuererklärung für 2017 und habe folgende Frage:
Ich habe im Jahr 2017 9.212,22 Euro Einkommen im Werkstudentenjob neben dem Studium erwirtschaftet.
Die Werbungskosten für das Studium im Jahr 2017 liegen bei 5.540,66 € (hier habe ich wirklich alles angegeben, weiß aber nicht ob alles durchgeht).
Sonderkosten liegen bei 1.386,2 € und
außergewöhnliche Belastungen liegen bei 268,82 €.
Da ich auf die 9.212,22 € Steuern gezahlt habe, (der Grundfreibetrag lag in 2017 bei 8.820 €) würde ich ja auch etwas Steuererrückstattung zurückbekommen. Kann ich neben der Steuerrückerstattung, die ich ja wahrscheinlich bekommen werde, auch gleichzeitig einen Verlustvortrag machen, der in die nächsten Jahre mitgenommen wird? Wenn ich beispielsweise erst Januar 2020 mit einem Einstiegsgehalt von mindestens 35.000 € anfange, könnte ich den Verlustvortrag kumuliert über die Jahre 2016-2019 kumuliert geltend machen? Oder geht der Verlustvortrag dann verloren, wenn ich das bisschen Steuernrückerstattung für 2017 wieder zurückbekomme, was ich auf die 9.212,22 € Einnahmen für 2017 bekommen werde?
Was wäre hier das günstigste, damit ich später so viel wie möglich von meinem Verlustvortrag zurückbekomme? Hoffe, die Frage war verständlich, vielen Dank vorab für die Antworten.
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