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Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

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    Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

    Hallo und einen guten Tag. Ich habe eine Verständnisfrage zur Anlage AVEÜR . Ich bin ein Kleinunternehmer mit einen Umsatz unter 17 500 Euro im Jahr. Meine EÜR habe ich mit Elster Formular gemacht. In der Anleitung zur EÜR 2017 steht, dass diese Anlage beizufügen ist, wenn Abschreibungen vorgenommen werden. Ich habe aber in der EÜR keine Abschreibungen angesetzt. Kann ich diese Anlage AVEÜR weglassen? Elster Formular selbst zeigt mir deshalb keinen Hinweis oder Fehler an. Ich könnte sie also ohne Probleme authenthifiziert abschicken, bin aber halt unsicher.
    Zuletzt geändert von kleiner Mensch; 07.06.2018, 15:32.

    #2
    AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

    Ich habe aber in der EÜR keine Abschreibungen angesetzt.
    Die Anlage AVEÜR ist bei ElsterFormular in die EÜR integriert (Anlageverzeichnis Teil 1 und 2). Weglassen kannst du die AVEÜR deshalb nicht!

    Leer lassen kannst du sie natürlich, wenn du kein Anlagevermögen hast!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

      Also ich habe jetzt nochmal im Elster Formular nachgeschaut. Ich habe ja meine EÜR fertig und auch keine Abschreibungen. Wenn ich auf Druckvorschau gehe , wird überhaupt kein Anlageverzeichnis abgebildet, auch nicht leer. Ich habe gedacht, dass das Finanzamt die aktuellen Abschreibungen die in der EÜR aufgeführt sind näher erläutert haben will. Die Zeilen für die AFA in der EÜR verweisen ja extra auf die entsprechenden Zeilen in der Anlage AVEÜR.

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        #4
        AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

        Die Antwort war etwas sophisticated.
        Die Anlage AVEÜR ist in der Anlage EÜR integriert.
        Wenn aber nichts ausgefüllt wird, wird auch nichts angedruckt.
        (Intelligente Software: Spart Papier)

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          #5
          AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

          Danke für die Antwort, was ist denn mit den alten Kram der schon seit Jahren abgeschrieben ist , muss der auch noch da rein, selbst wenn aktuell in 2017 keine Abschreibungen sind oder interessiert das Finanzamt in erster Linie die aktuellen Abschreibungen?

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            #6
            AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

            Hallo kleiner Mensch,
            wenn nichts zum Eintragen ist -> füllst du nichts aus.

            Tschüß

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              #7
              AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

              Die bereits abgeschriebenen Anlagegüter interessieren nicht.

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                #8
                AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                OK vielen Dank. Nur zur Klarstellung für mich, ich schicke jetzt keine AVEÜR mit , da ich keine Abschreibungen in der EÜR habe und die bereits abgeschriebenen Anlagegüter aus den Vorjahren nicht wichtig sind?

                Grüße

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                  Zitat von kleiner Mensch Beitrag anzeigen
                  OK vielen Dank. Nur zur Klarstellung für mich, ich schicke jetzt keine AVEÜR mit , da ich keine Abschreibungen in der EÜR habe und die bereits abgeschriebenen Anlagegüter aus den Vorjahren nicht wichtig sind?

                  Grüße
                  Was mitgeschickt wird, entscheidet die Software, also ElsterFormular in Abhängigkeit davon, was du ausgefüllt hast.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                    XaverWDG : Die bereits abgeschriebenen Anlagegüter interessieren nicht.

                    Charlie24: Die Anlage AVEÜR ist bei ElsterFormular in die EÜR integriert (Anlageverzeichnis Teil 1 und 2). Weglassen kannst du die AVEÜR deshalb nicht!

                    Leer lassen kannst du sie natürlich, wenn du kein Anlagevermögen hast!



                    Ich bin ein wenig verwirrt , welche von den beiden Aussagen stimmt denn nun bezüglich meiner Ausgangsfrage?
                    Zuletzt geändert von kleiner Mensch; 08.06.2018, 18:49.

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                      #11
                      AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                      Zitat von kleiner Mensch Beitrag anzeigen
                      XaverWDG : Die bereits abgeschriebenen Anlagegüter interessieren nicht.

                      Charlie24: Die Anlage AVEÜR ist bei ElsterFormular in die EÜR integriert (Anlageverzeichnis Teil 1 und 2). Weglassen kannst du die AVEÜR deshalb nicht!

                      Leer lassen kannst du sie natürlich, wenn du kein Anlagevermögen hast!



                      Ich bin ein wenig verwirrt , welche von den beiden Aussagen stimmt denn nun bezüglich meiner Ausgangsfrage?
                      Lese bitte nochmal die Beiträge 2 und 4 in Ruhe durch!
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                        Lese bitte nochmal die Beiträge 2 und 4 in Ruhe durch!

                        Habe ich getan, aber ich verstehe wirklich nicht was Du meinst? Sag mir doch bitte einfach was Du meinst.
                        Zuletzt geändert von kleiner Mensch; 08.06.2018, 19:27.

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                          #13
                          AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                          Die Aussagen stehen möglicherweise nur scheinbar im Widerspruch. Ich hatte geschrieben: Wenn du kein Anlagevermögen hast, musst du nichts eintragen.

                          Und Xaver meinte ergänzend: Bereits vollständig abgeschriebenes Anlagevermögen musst du da auch nicht erfassen, was eventuell auch vertretbar ist.

                          Ich teile diese Auffassung nicht unbedingt, jedenfalls nicht, soweit es um abgeschriebene Anlagegüter geht, die üblicherweise verkäuflich sind. Zum Beispiel bei einem ein PKW im Betriebsvermögen.

                          Der kann auch nach vollständiger Abschreibung ja immer noch ein paar tausend Euro abwerfen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                            Beide Aussagen sind richtig.

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                              #15
                              AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                              Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
                              Beide Aussagen sind richtig.
                              Vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde dann selber entscheiden was ich mitschicke. Ich habe aber nur Betriebsvermögen in sehr niedrigen Umfang. Ich hätte aber noch eine Frage: Wie ist eigentlich die Praxis der Finanzämter im Umgang / Anforderung dieser Anlage ?

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