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Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

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    #16
    AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

    Wie ist eigentlich die Praxis der Finanzämter im Umgang / Anforderung dieser Anlage ?
    Das wissen wir nicht, da die Verpflichtung, die AVEÜR zusammen mit der EÜR zu übermitteln, erstmals für das Jahr 2017 gilt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

      Also ich habe mir noch mal ganz genau die Anleitung für die EÜR 2017 durchgelesen und dabei speziell für die Anlage AVEÜR. So wie ich es jetzt verstanden habe , müßte ich wenn ich formal nach der Anleitung gehe alle Gegenstände aufführen die ich im Betriebsvermögen noch habe , die aber schon abgeschrieben sind. Es wird dabei von historischen Anschaffungskosten gesprochen. Wenn das so ist muß ich die Anlage AVEÜR mit elektronisch versenden, ganz unabhänig davon das ich in 2017 keine Abschreibungen in der EÜR habe.

      Meine Frage ist: habe ich das so richtig verstanden?

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        #18
        AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

        Meine Frage ist: habe ich das so richtig verstanden?
        So kann man das interpretieren, zumindest für die Wirtschaftsgüter, die noch mit einem Erinnerungswert im Anlagevermögen gebucht und auch tatsächlich vorhanden sind.

        Ob man es so interpretieren muss, ist eine andere Frage. Der Aussagewert ist natürlich nicht sonderlich hoch, insbesondere, wenn es sich um Anlagegüter handelt, die nicht verkäuflich sind.

        Hauptgrund für die neu eingeführte Übermittlungspflicht ist ja wohl, die jährlich geltend gemachte AfA über mehrere Jahre hinweg auf Plausibilität hin überprüfen zu können.

        Letztlich geht es um die Interpretation steuerrechtlicher Vorschriften und nicht um Fragen der elektronischen Steuererklärung. Du könntest deshalb auch dein Finanzamt fragen, wie es die gerne hätten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #19
          AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          So kann man das interpretieren, zumindest für die Wirtschaftsgüter, die noch mit einem Erinnerungswert im Anlagevermögen gebucht und auch tatsächlich vorhanden sind.

          Ob man es so interpretieren muss, ist eine andere Frage. Der Aussagewert ist natürlich nicht sonderlich hoch, insbesondere, wenn es sich um Anlagegüter handelt, die nicht verkäuflich sind.

          Hauptgrund für die neu eingeführte Übermittlungspflicht ist ja wohl, die jährlich geltend gemachte AfA über mehrere Jahre hinweg auf Plausibilität hin überprüfen zu können.

          Letztlich geht es um die Interpretation steuerrechtlicher Vorschriften und nicht um Fragen der elektronischen Steuererklärung. Du könntest deshalb auch dein Finanzamt fragen, wie es die gerne hätten.


          Ja Danke für Deine Antwort, ich denke es ist besser eine AVEÜR elektronisch mitzuschicken. Da es das erste Mal Pflicht ist, würde sie bestimmt nachgefordert werden. Damit würde sich die Bearbeitung noch länger hinziehen. Bezüglich des Erinnerungswertes habe ich noch eine Frage. Ich habe bisher meine Gegenstände immer auf 0 Euro abgeschrieben. Ist das ein Problem für das Finanzamt zwecks Nachvollziehbarkeit der Anlage AVEÜR? Wäre es für zukünftige AFA besser auf 1 Euro abzuscheiben oder ist das egal ?

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            #20
            AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

            Zitat von kleiner Mensch Beitrag anzeigen
            Ja Danke für Deine Antwort, ich denke es ist besser eine AVEÜR elektronisch mitzuschicken. Da es das erste Mal Pflicht ist, würde sie bestimmt nachgefordert werden. Damit würde sich die Bearbeitung noch länger hinziehen. Bezüglich des Erinnerungswertes habe ich noch eine Frage. Ich habe bisher meine Gegenstände immer auf 0 Euro abgeschrieben. Ist das ein Problem für das Finanzamt zwecks Nachvollziehbarkeit der Anlage AVEÜR? Wäre es für zukünftige AFA besser auf 1 Euro abzuscheiben oder ist das egal ?
            Frage Dein Finanzamt oder einen Steuerberater!
            Du verkaufst den auf einen Euro abgeschrieben PKW für 500 Euro - Gewinn 499 Euronen mehr oder weniger zu versteuern. Dein Finanzamt holt sich die Abschreibung teilweise wieder. Und deshalb ist es wichtig, ein komplettes Anlageverzeichnis zu führen!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #21
              AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

              Ich habe bisher meine Gegenstände immer auf 0 Euro abgeschrieben. Ist das ein Problem für das Finanzamt zwecks Nachvollziehbarkeit der Anlage AVEÜR?
              Das ist schon in Ordnung. Man muss keinen Erinnerungswert von 1,00 € buchen. Es gibt allerdings Buchhaltungsprogramme, die bei einer Abschreibung auf 0,00 € die Wirtschaftsgüter im Anlagespiegel nicht mehr anzeigen.

              Wirklich nachvollziehen kann das Finanzamt die Entwicklung des Anlagevermögens ohnehin nur, wenn eine Einzelerfassung mit Angabe des Anschaffungsdatums erfolgt, bei der zulässigen Gruppenbildung ist das nicht möglich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das ist schon in Ordnung. Man muss keinen Erinnerungswert von 1,00 € buchen. Es gibt allerdings Buchhaltungsprogramme, die bei einer Abschreibung auf 0,00 € die Wirtschaftsgüter im Anlagespiegel nicht mehr anzeigen.

                Wirklich nachvollziehen kann das Finanzamt die Entwicklung des Anlagevermögens ohnehin nur, wenn eine Einzelerfassung mit Angabe des Anschaffungsdatums erfolgt, bei der zulässigen Gruppenbildung ist das nicht möglich.
                Vielen Dank für Deine Antwort. Eine letzte Frage habe ich noch. Ich habe die Anleitung für die Anlage AVEÜR so verstanden , dass bei den beweglichen Wirtschaftsgütern nur die in die Anlage eingetragen werden sollen, die nach den 05.05.2006 angeschafft bzw. eingelegt wurden. Was ist mit den Wirtschaftsgütern die davor angeschafft wurden und die sich noch im Betriebsvermögen befinden? Könne die da auch noch mit eingetragen werden oder bleiben die generell draussen ?

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                  #23
                  AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                  Ich habe die Anleitung für die Anlage AVEÜR so verstanden , dass bei den beweglichen Wirtschaftsgütern nur die in die Anlage eingetragen werden sollen, die nach den 05.05.2006 angeschafft bzw. eingelegt wurden.
                  Was ist mit den Wirtschaftsgütern die davor angeschafft wurden und die sich noch im Betriebsvermögen befinden? Könne die da auch noch mit eingetragen werden oder bleiben die generell draussen ?
                  Die Anforderungen an die Inhalte der Anlage AVEÜR und die Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG sind m. E. nicht identisch.

                  Die Vorschrift lautet wie folgt:
                  Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens im Sinne des Satzes 4 sind unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der
                  Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen.

                  Dafür ist eine Einzelerfassung erforderlich, was in der AVEÜR nicht zwingend ist. Hinzu kommen die Aufzeichnungspflichten für GWG nach § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG:

                  (2) 1Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind,
                  können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
                  vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 410 (ab 2018: 800) Euro nicht übersteigen.
                  2Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den
                  Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind. 3Das gilt auch, wenn das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang gelöst und in einen anderen betrieblichen
                  Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann. 4Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 150 (ab 2018: 250) Euro übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
                  des Wirtschaftsgutsoder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretenden Werts in ein besonderes,
                  laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen.
                  5Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.

                  Diese GWG tauchen überhaupt nicht in der AVEÜR auf, dennoch müssen sie einzeln erfasst werden, wenn die Angaben nicht aus der Buchführung ersichtlich sind.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #24
                    AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                    Hallo Charlie24, ich habe natürlich ein eigenes umfangreiches Anlageverzeichnis und auch ein GWG Verzeichnis. Elektronisch einreichen kann ich natürlich nur die Anlage AVEÜR. Ich werde also mein Anlagenverzeichnis durchschauen und alle Wirtschaftsgüter die nach dem 05.05.2006 angeschafft wurden und noch im Betriebsvermögen sind dort eintragen. Ich hoffe das reicht aus ?

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                      #25
                      AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                      Das Stichtagsdatum 05.05.2006 bezieht sich meiner Meinung nach auf das gesonderte Verzeichnis und nicht unmittelbar auf die AVEÜR!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Das Stichtagsdatum 05.05.2006 bezieht sich meiner Meinung nach auf das gesonderte Verzeichnis und nicht unmittelbar auf die AVEÜR!
                        Danke für die Antwort. Die Einschränkung ab dem 05.05.2006 bezieht sich meiner Meinung ja nur auf abnutzbare Wirtschaftsgüter. Also bewegliche Wirtschaftsgüter , wie ich sie habe. Das kommt aber alles nicht so klar rüber. Ich habe mal gegoogelt : AVEÜR u. 05.05.06. , einige Fachseiten meinen , dass sich das erwähnte Stichdatum auf dem 05.05.06 bezüglich der AVEÜR bezieht.

                        Vielleicht weiss ja jemand anderes noch mehr ?
                        Zuletzt geändert von kleiner Mensch; 12.06.2018, 17:59.

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                          #27
                          AW: Anlageverzeichnis AVEÜR notwendig ?

                          Das ist alles letztlich eine Interpretation steuerrechtlicher Vorschriften und dazu gibt es immer unterschiedliche Meinungen.

                          Ich sehe das jetzt mal pragmatisch. Wenn ich Ende 2005 teure Büromöbel mit einem AfA-Zeitraum von 13 Jahren angeschafft hätte, dann wäre das vor dem 05.05.2006 gewesen.

                          Da würde aber 2017 immer noch AfA gebucht werden, so dass die doch unstreitig in der AVEÜR auftauchen müssten, sonst bringt man die AfA ja gar nicht mehr die EÜR selbst.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #28
                            Ich habe Tischbohrmaschine für 116€ gekauft. Soll ich die auch bei AVEÜR eintragen?

                            Kommentar


                              #29
                              Ich habe Tischbohrmaschine für 116€ gekauft. Soll ich die auch bei AVEÜR eintragen?
                              In der Regel behandelt man Anschaffungen von so geringem Wert als geringwertige Wirtschaftsgüter -GWG-.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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