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Auswärtstätigkeit ?

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    Auswärtstätigkeit ?

    Hallo zusammen,

    ich habe am vor etwa einer Woche meine Steuererklärung abgegeben und wurde nun von einer Freundin auf ein Detail hingewiesen, dass ich möglicherweise fasch gemacht habe. Sollte ich da einen Fehler gemacht haben, möchte ich das gerne sofort melden, bevor die Sachen bearbeitet werden.

    Es geht um die Frage, was genau als Auswärtstätigkeit gilt. Folgende Situation:

    - Ich habe EINEN Vertrag bei EINEM Arbeitgeber der festlegt, dass ich 20 Stunden in Büro X und 9 Stunden in Büro Y (anderer ORT) arbeite. Ich der Praxis verteilen sich die 20 Stunden für Büro X auf 3 Tage und die 9 Stunden in Büro Y auf 1 Tag die Woche (sehr selten 1-2 mal im Quartal zu einer Sondersitzung an einem zweiten Tag, der gesamt Stundenumfang bleibt aber bei 9h).

    Nun habe ich die Tätigkeit für Büro Y (9 H) als Auswärtstätigkeit angegeben und Hin und Rückfahrt mit 30 Cent angesetzt. Ich hielt/halte das für richtig, weil meine Recherche diesbezüglich ergab, dass es, ich glaube seit 2014?, nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte pro Arbeitgeber und und Arbeitnehmer geben kann.

    Jetzt bin ich allerdings verunsichert, ob das stimmt, oder ob ich das möglicherweise falsch verstanden habe. Kann mir hier jemand helfen?

    Vielen Dank
    Caro

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit ?

    Nun habe ich die Tätigkeit für Büro Y (9 H) als Auswärtstätigkeit angegeben und Hin und Rückfahrt mit 30 Cent angesetzt. Ich hielt/halte das für richtig, ...
    Ich halte das auch für richtig. Beim gleichen Arbeitgeber kann man nur eine 1. Tätigkeitsstätte haben und wenn Büro Y nicht ausdrücklich festgelegt wurde, dann ist das in deinem Fall Büro X.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit ?

      Zitat von Carolia2019 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ich habe am vor etwa einer Woche meine Steuererklärung abgegeben und wurde nun von einer Freundin auf ein Detail hingewiesen, dass ich möglicherweise fasch gemacht habe. Sollte ich da einen Fehler gemacht haben, möchte ich das gerne sofort melden, bevor die Sachen bearbeitet werden.

      Vielen Dank
      Caro
      Hallo, qualifizierte Antworten macht sicherlich Deine Freundin besser, oder ein Steuerberater.
      Ob Deine Erklärung bereits bearbeitet wurde, weiß allein Dein Finanzamt.

      Über all die Fragen können wir lediglich spekulieren, weil wir nur User des Verfahrens sind.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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