Ich möchte gerne einen Verlustvortrag für mein Masterstudium (2013 bis 2016) rückwirkend geltend machen und erstelle für 2017 meine erste Steuererklärung.
Über die einkommensteuerliche Behandlung der angefallenen Kosten bin ich mir im Klaren. Mir geht es lediglich um die Frage, wie ich die Verlustvorträge im Formular des betreffeden bzw. des jeweils nächsten Jahres kenntlich mache.
Wann setzte ich den Haken bei "Einkommensteuererklärung" sowie "Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" (insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass ich für 2013 keine Steuererklärung mehr abgeben kann)?
Muss ich im Formular des jeweils nächsten Jahres den Verlustvortrag des Vorjahres in einzeln/Summe manuell eingeben?
Sollte ich die Anträge der Vorjahre bei der Erklärung für 2017 unter "weitere Downloads hinzufügen" ggf. anhängen?
Viele Grüße
Lena
Über die einkommensteuerliche Behandlung der angefallenen Kosten bin ich mir im Klaren. Mir geht es lediglich um die Frage, wie ich die Verlustvorträge im Formular des betreffeden bzw. des jeweils nächsten Jahres kenntlich mache.
Wann setzte ich den Haken bei "Einkommensteuererklärung" sowie "Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" (insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass ich für 2013 keine Steuererklärung mehr abgeben kann)?
Muss ich im Formular des jeweils nächsten Jahres den Verlustvortrag des Vorjahres in einzeln/Summe manuell eingeben?
Sollte ich die Anträge der Vorjahre bei der Erklärung für 2017 unter "weitere Downloads hinzufügen" ggf. anhängen?
Viele Grüße
Lena
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