Hallo zusammen,
ich habe während des Studiums ein Pflichtpraktikum absolviert. Trage ich die Fahrkosten zu meiner Praktikumsstelle bei der Entfernungspauschale oder bei Auswärtstätigkeit ein? Habe ich dann auch Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand, wenn ich jeden Tag mehr als 8 Stunden dafür unterwegs war? Wie verhält es sich bei einer Werkstudententätigkeit?
Vielen Dank im voraus und viele Grüße
Marcinho
ich habe während des Studiums ein Pflichtpraktikum absolviert. Trage ich die Fahrkosten zu meiner Praktikumsstelle bei der Entfernungspauschale oder bei Auswärtstätigkeit ein? Habe ich dann auch Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand, wenn ich jeden Tag mehr als 8 Stunden dafür unterwegs war? Wie verhält es sich bei einer Werkstudententätigkeit?
Vielen Dank im voraus und viele Grüße
Marcinho
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