Hallihallo ihr Lieben,
Ich habe ein kleines Problem. Ich mache gerade das erste mal meine Steuererklärung, also sorry im Voraus falls ich was nicht checke.
Zum Hintergrund: Ich bin momentan Azubine für Gesundheits- und Krankenpflegerin. In dieser Ausbildung muss ich gesetzlich bestimmte Einsätze ableisten (Chirurgie, Intensiv etc.), welche meine Ausbildungsstätte allerdings nicht bieten kann. Deswegen bin ich gezwungen, neben den Einsätzen in meiner eigentlichen Ausbildungsstätte auch gewisse andere Außeneinsätze in gewissen Krankenhäusern zu absolvieren. Insgesamt verläuft die Ausbildung in verschieden-lang andauernden Blöcken.
Jetzt bin ich gerade dabei, meine Steuererklärung zu machen und komme damit einfach garnicht klar. Am Ende wird mir immer berechnet, dass ich knapp 600€ zurückzahlen müsse.
Nun habe ich einige Fragen, wobei ich mir erhoffe, dass sie jemand von euch beantworten könne..
1) Ich habe bei meiner "ersten Tätigkeitsstätte" die Adresse von meinem Ausbildungsbetrieb angegeben, auf welchem Gelände sich auch meine Berufsschule befindet. Nun leiste ich, wie gesagt, allerdings auch Außeneinsätze in verschiedenen (!) Krankenhäusern (KH) ab, welche alle unterschiedlich weit weg sind von meinem Arbeitgeber. Wenn ich bei Anlage N Punkt 9 "aufgesucht an Tagen" eintrage, muss ich dann die Tage, welche ich in anderen KH gearbeitet habe, abziehen?
2) Den Weg zur Berufsschule kann man, fahrtkostentechnisch, gesondert angeben, da hier die Hin- und Rückfahrt erstattet wird. Muss ich dann diese Tage, wo ich Berufsschule hatte, auch von den Tagen, welche ich insgesamt an meiner ersten Tätigkeitsstätte verbracht habe, abziehen?
Ich kann Fahrtkosten für externe Einsätze bei meiner Betriebsstätte erstatten lassen, was ich auch immer tue (bekomme hierfür 5ct. mehr als bei der Steuer). Dementsprechend gebe ich diese Tage, welche ich extern gearbeitet habe, bis jetzt auch nicht bei meiner ersten Tätigkeitsstätte mit an, da ich ja hierfür schon Fahrtgeld bekommen habe. Allerdings liest es sich dann so, als ob ich in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.12. lediglich 150 Tage arbeiten war, was ja insgesamt garnicht stimmt, weil ich an den anderen Arbeitstagen lediglich wo anders, als bei meiner "ersten Tätigkeitsstätte" gearbeitet habe..
Kann mir zufällig jemand dabei helfen?
Liebe Grüße und danke im Voraus
Ich habe ein kleines Problem. Ich mache gerade das erste mal meine Steuererklärung, also sorry im Voraus falls ich was nicht checke.
Zum Hintergrund: Ich bin momentan Azubine für Gesundheits- und Krankenpflegerin. In dieser Ausbildung muss ich gesetzlich bestimmte Einsätze ableisten (Chirurgie, Intensiv etc.), welche meine Ausbildungsstätte allerdings nicht bieten kann. Deswegen bin ich gezwungen, neben den Einsätzen in meiner eigentlichen Ausbildungsstätte auch gewisse andere Außeneinsätze in gewissen Krankenhäusern zu absolvieren. Insgesamt verläuft die Ausbildung in verschieden-lang andauernden Blöcken.
Jetzt bin ich gerade dabei, meine Steuererklärung zu machen und komme damit einfach garnicht klar. Am Ende wird mir immer berechnet, dass ich knapp 600€ zurückzahlen müsse.
Nun habe ich einige Fragen, wobei ich mir erhoffe, dass sie jemand von euch beantworten könne..
1) Ich habe bei meiner "ersten Tätigkeitsstätte" die Adresse von meinem Ausbildungsbetrieb angegeben, auf welchem Gelände sich auch meine Berufsschule befindet. Nun leiste ich, wie gesagt, allerdings auch Außeneinsätze in verschiedenen (!) Krankenhäusern (KH) ab, welche alle unterschiedlich weit weg sind von meinem Arbeitgeber. Wenn ich bei Anlage N Punkt 9 "aufgesucht an Tagen" eintrage, muss ich dann die Tage, welche ich in anderen KH gearbeitet habe, abziehen?
2) Den Weg zur Berufsschule kann man, fahrtkostentechnisch, gesondert angeben, da hier die Hin- und Rückfahrt erstattet wird. Muss ich dann diese Tage, wo ich Berufsschule hatte, auch von den Tagen, welche ich insgesamt an meiner ersten Tätigkeitsstätte verbracht habe, abziehen?
Ich kann Fahrtkosten für externe Einsätze bei meiner Betriebsstätte erstatten lassen, was ich auch immer tue (bekomme hierfür 5ct. mehr als bei der Steuer). Dementsprechend gebe ich diese Tage, welche ich extern gearbeitet habe, bis jetzt auch nicht bei meiner ersten Tätigkeitsstätte mit an, da ich ja hierfür schon Fahrtgeld bekommen habe. Allerdings liest es sich dann so, als ob ich in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.12. lediglich 150 Tage arbeiten war, was ja insgesamt garnicht stimmt, weil ich an den anderen Arbeitstagen lediglich wo anders, als bei meiner "ersten Tätigkeitsstätte" gearbeitet habe..
Kann mir zufällig jemand dabei helfen?
Liebe Grüße und danke im Voraus
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