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Steuerfreier Sachbezug

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    Steuerfreier Sachbezug

    Hallo,

    meine Frage ist, ob - und falls ja - wo ich meinen monatlichen, steuerfreien Sachbezug in Form von 44€-Warengutscheinen in die Steuererklärung eintragen muss?

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Steuerfreier Sachbezug

    Du gibst die Werte ein, die auf deiner Lohnsteuerbescheinigung stehen, das reicht! Der steuerfreie Sachbezug kommt dort nicht vor und muss deshalb auch nicht erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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