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Weinberg verpachtet - wo eintragen?

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    Weinberg verpachtet - wo eintragen?

    Hallo zusammen,
    bin Eigentümer eines Weinbergs und habe diesen verpachtet. Bisher habe ich den in Anlage V angegeben (unbebautes Grundstück), diese Zeilen sind aber nicht mehr vorhanden. In Anlage L finde ich aber nichts, wo diese Eintragung passen würde. Vielleicht kennt sich ja jemand mit dieser Thematik aus.
    MFG Hans Jörg

    #2
    AW: Weinberg verpachtet - wo eintragen?

    Wenn kein landwirtschaftlicher Betrieb besteht, ist der Eintrag in der 1. Anlage V schon richtig. Dort ist die Zeile 32 dafür auch vorhanden!

    In den weiteren Anlagen V wird dieser Bereich ausgeblendet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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