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Anlage SO bei Aktientransaktionen?

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    Anlage SO bei Aktientransaktionen?

    Wozu soll die Anlage SO bei Aktienverkäufen sinnvoll sein?
    Ist doch nur überflüssiger Aufwand, weil doch alle Gewinne aus Aktienverkäufen bereits in der Jahressteuerbescheinigung vermerkt sind, also in der Anlage KAP.
    Es kommt doch auch nicht mehr oder weniger raus, wenn man alles noch einmal einzeln aufführt!
    Ich denke die Steuererklärung soll vereinfacht werden.

    #2
    AW: Anlage SO bei Aktientransaktionen?

    Tja, wenn man so eintönig denkt, kann man das durchaus glauben.

    Die anderen, die weiter denken, wissen, dass die Anlage SO durchaus sinnvoll ist.

    Es gibt nämlich z.B. Aktienkäufe- und -verkäufe, für die noch altes Recht gilt und daher auf der Anlage SO einzutragen sind.

    Nur die mit neuem Recht sind auf der Anlage KAP einzutragen.

    Allerdings stimme ich der Auffassung zu, dass das Steuerrecht vereinfacht werden sollte.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage SO bei Aktientransaktionen?

      Hallo Petzer,

      ich denke mal nicht, dass ich eintönig denke. Aber nun weiter.
      Es ist mir eigentlcih egal, ob noch jemand nach altem Recht Aktien verkauft, die nicht in der Jahressteuerbescheinigung auftauchen, was ja nach altem Recht so ist, beidenen andererseits der Wertzuwachs nach 3 jahren allerdings sowieso steuerfrei ist. Dies Aktien müssen dort auch nicht auftauchen.
      Für mich ist nur deine Aussage entscheidend, dass die SO bei mir wirklich überflüssig ist, da bei mir neues Recht zutrifft. Nur wie kann ich sie vermeiden?
      Bei der Frage nach Erklärung zu Einkünften im Kalenderjahr (Punkt 38 Seite 2 Hauptvordruck) ankreuzen " weniger als 600 € Gewinn? Stimmt ja nicht.
      Hier steht nämlich nichts vom alten Recht, nur was von Aktien und anderen Verkäufen.
      "wurden nicht getätigt" stimmt auch nicht. Also bleibt nur SO !!
      Und die ist (in meinem Fall) überflüssig, weil bereits in KAP erfasst.
      Also ist nicht so ganz eintönig, oder?

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        #4
        AW: Anlage SO bei Aktientransaktionen?

        Doch, ganz eintönig.

        Du hast meinen Beitrag nicht verstanden.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage SO bei Aktientransaktionen?

          Zitat von B.Jany Beitrag anzeigen
          Hier steht nämlich nichts vom alten Recht, nur was von Aktien und anderen Verkäufen.
          "wurden nicht getätigt" stimmt auch nicht. Also bleibt nur SO !!
          Und die ist (in meinem Fall) überflüssig, weil bereits in KAP erfasst.
          Also ist nicht so ganz eintönig, oder?
          Doch.

          Wie so oft im Leben gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder man liest sich, wenn man die Aussage zur Notwendigkeit der Anlage SO nicht glauben mag, die Anleitung zur Anlage SO durch, welche Wertpapiergeschäfte noch zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehören.
          Oder man füllt die Anlage SO brav aus und wundert sich, warum andere die Beschwerde über den überflüssigen Aufwand dafür nicht nachvollziehen können.

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