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Ja, es gibt aber schon andere Unterschiede.
Mit 500,- € Gewinn aus § 22 EStG ist man z. B. auch nicht verpflichtet, seine Erklärung elektronisch zu übermitteln - anders als bei 500,- € Gewinn aus § 15 EStG (nur, um mal den Bezug zu Elster zu behalten).
Aber die ursprüngliche Frage ist hoffentlich beantwortet.
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Gut. Aber die Grundsätze der Einkunftsermittlung sind im Wesentlichen identisch. Bei sonstigen Einkünften gibt es nur die Freigrenze des § 22 von 256 Euro. Wenn Du da drüber bist ist das steuerlich egal.
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Mir würde da schon eine Alternative einfallen, aber das muss mit dem jeweiligen Finanzamt geklärt werden und kann / sollte hier nicht diskutiert werden, da das dann über die "ELSTER-Fragen" hinausgeht.
Unter Mein ELSTER links "Formulare & Leistungen" auswählen, dann "alle Formulare" und direkt der erste Link ist der "Einspruch".
Das geht allerdings nur dann, wenn die Feststellung des Finanzamts, dass es eine unternehmerische Tätigkeit ist, im Einkommensteuerbescheid erfolgt ist (bei Mein Elster muss ein Bescheid ausgewählt werden, gegen den Einspruch eingelegt wurde). Sollte nur ein Fragebogen zur Gewerbeanmeldung / -Aufnahme oder ein formloses Schreiben gekommen sein, kann hiergegen kein Einspruch eingelegt werden. Dann hilft meistens schon der Anruf beim Bearbeiter oder ein Schreiben außerhalb von Elster.
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Ich berufe mich auf folgendes Urteil
Niedersächsisches FG, Urteil vom 15.08.2001 - 2 K 912/99
LG
rheinlandfreund
- - - Aktualisiert - - -
Die Vermietung nur eines Wohnmobils ist keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Kläger haben mit der Vermietungstätigkeit vielmehr sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG erzielt.
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was soll es denn sonst sein, wenn es keine unternehmerische Tätigkeit ist?
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AW: Vermietung von Wohnmobil
Hallo rheinlandfreund,
Brief an das Finanzamt mit entsprechender Begründung, warum Sie anderer Meinung als das Finanzamt sind.
Geht aber auch über MeinElster.
Gruß Xaver
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Vermietung von Wohnmobil
Hallo Foristen,
nachdem ich mein Wohnmobil letztes Jahr ( 2017) mehrere Male über Paul Camper vermietet und die Einnahmen in der Steuererklärung auch angegeben habe ist das Finanzamt jetzt der Meinung ich hätte eine Unternehmerische Tätigkeit aufgenommen.
Wie kann ich dagegen Einspruch einlegen.
Vorab Danke für eure Hilfe und UNterstützung
rheinlandfreundStichworte: -
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