Hallo,
ich habe im Mai die Einkommenssteuererklärungen für meinen Freund für 2015 und 2016 abgegeben, da er in diesen Jahren lohnsteuerpflichtig gearbeitet hat (aber nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen) und er laut Elster einen gewissen Betrag zurückbekommen sollte. Für 2017 hat er keine abgegeben, da er das komplette Jahr über studiert hat. Nun hat er heute eine Erinnerung vom Finanzamt erhalten, seine Einkommenssteuererklärung für 2017 abzugeben.
Wie kommt es jetzt zur Pflicht der Abgabe zu Stande, wenn all die Vorjahre auch keine Abgabepflicht vorlag?
Vielen Dank schonmal,
ich habe im Mai die Einkommenssteuererklärungen für meinen Freund für 2015 und 2016 abgegeben, da er in diesen Jahren lohnsteuerpflichtig gearbeitet hat (aber nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen) und er laut Elster einen gewissen Betrag zurückbekommen sollte. Für 2017 hat er keine abgegeben, da er das komplette Jahr über studiert hat. Nun hat er heute eine Erinnerung vom Finanzamt erhalten, seine Einkommenssteuererklärung für 2017 abzugeben.
Wie kommt es jetzt zur Pflicht der Abgabe zu Stande, wenn all die Vorjahre auch keine Abgabepflicht vorlag?
Vielen Dank schonmal,
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