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Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung jährlich ändern möglich?

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    Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung jährlich ändern möglich?

    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
    Ich bin gerade über der Steuererklärung 2016 + 2017, wir sind verheiratet, ich war 2016/2017 insgesamt 1 Jahr in Elternzeit.
    Die Steuersoftware schlägt mir vor eine Einzelveranlagung zu machen, da wir so mehr rausbekommen würden.
    Meine Frage: Kann ich die Veranlagungsart jährlich ändern? Je nachdem wo wir halt mehr sparen würden. Ist das problemlos möglich?
    Danke im Voraus.

    VG

    #2
    AW: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung jährlich ändern möglich?

    Zitat von AnitaSch Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
    Ich bin gerade über der Steuererklärung 2016 + 2017, wir sind verheiratet, ich war 2016/2017 insgesamt 1 Jahr in Elternzeit.
    Die Steuersoftware schlägt mir vor eine Einzelveranlagung zu machen, da wir so mehr rausbekommen würden.
    Meine Frage: Kann ich die Veranlagungsart jährlich ändern? Je nachdem wo wir halt mehr sparen würden. Ist das problemlos möglich?
    Danke im Voraus.

    VG
    Hallo,

    JA

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung jährlich ändern möglich?

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      JA

      Gruß FIGUL

      Danke für die schnelle Antwort.
      Jetzt hab ich doch noch eine Frage, kann ich die gleiche Steuernummer wie bei der Zusammenveranlagung nehmen oder soll ich meine alte Steuernummer vor der Heirat reinschreiben oder eine neue Zuteilen lassen?

      VG

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        #4
        AW: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung jährlich ändern möglich?

        Hallo,

        https://forum.elster.de/anwenderforu...menveranlagung

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung jährlich ändern möglich?

          Zitat von AnitaSch Beitrag anzeigen
          Jetzt hab ich doch noch eine Frage, kann ich die gleiche Steuernummer wie bei der Zusammenveranlagung nehmen oder soll ich meine alte Steuernummer vor der Heirat reinschreiben oder eine neue Zuteilen lassen?
          Hallo,
          solange nicht *beide* Steuererklärungen unter der Steuernummer der Zusammenveranlagung übermittelt werden (das führt nur zu Verwirrung), ist alles in Ordnung.
          Die alte Steuernummer würde ich nicht nehmen.

          Praxis ist eigentlich, entweder für beide neue Steuernummern zu beantragen (das ist das, was letztendlich das Finanzamt daraus machen sollte) oder die Erklärung für den Ehemann unter der Steuernummer der Zusammenveranlagung übermitteln und für dich (wie du schon selber geschrieben hast) eine neue beantragen.

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