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eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in elektronischer Form einreichen

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    eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in elektronischer Form einreichen

    Hallo zusammen!

    ich habe meine Steuererklärung elektronisch eingereicht. Dann habe ich die Steuererkläung ausgedruckt und mit nachweis über die Höhe meiner Tätigkeit als Selbstständiger per Post eingereicht. Jezt habe ich einen Brief bekommen, den ich gar nicht verstehe:

    Was ist " Eine Einahmen-Überschuss-Rechnung"? Ist das dasselbe wie über mein Einkommen als selbststänidger?
    Dann wollen sie es in elektronischer Form? Wie kann ich das Zeug elektronisch einreichen? Als PDF-Datei? Unter welcher Adresse soll ich es schicken?

    Danke

    #2
    AW: eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in elektronischer Form einreichen

    Du musst deine Einahmen-Überschuss-Rechnung, abgekürzt EÜR genauso elektronisch übermitteln wie deine Steuererklärung. Das ist die Gewinnermittlung, die du bisher mit der Post geschickt hast.

    Dafür stehen sowohl bei ElsterFormular wie auch bei Mein ELSTER eigene Formulare zur Verfügung. Bei ElsterFormular musst du die Anlage EÜR eventuell erst nachinstallieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in elektronischer Form einreichen

      Hallo!

      ich rufe das Elster-Formular auf. Aber es steht da, dass es nicht mehr editierbar ist. Was mache ich jetzt?

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        #4
        AW: eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in elektronischer Form einreichen

        das ist die Einkommensteuererklärung. Du musst neu die Anlage EÜR öffnen.

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          #5
          AW: eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in elektronischer Form einreichen

          Hallo!

          ich rufe das Elster-Formular auf. Aber es steht da, dass es nicht mehr editierbar ist. Was mache ich jetzt?

          Kommentar


            #6
            AW: eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in elektronischer Form einreichen

            Du kannst einfach eine neue Einkommensteuererklärung für 2017 starten und dort dann unten links die Anlage EÜR hinzufügen.

            Dann wird das erforderliche Modul für die EÜR gestartet bzw. zunächst nachinstalliert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in elektronischer Form einreichen

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Du kannst einfach eine neue Einkommensteuererklärung für 2017 starten und dort dann unten links die Anlage EÜR hinzufügen.

              Dann wird das erforderliche Modul für die EÜR gestartet bzw. zunächst nachinstalliert.
              Hallo,

              das ist doch nicht nötig.
              Die Anlage EÜR kann selbständig geöffnet werden
              Das ist eine eigene Erklärung

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in elektronischer Form einreichen

                Die Anlage EÜR kann selbständig geöffnet werden
                Falls er sie bereits installiert hat, ist das natürlich möglich. Es kann aber gut sein, dass bisher nur die Einkommensteuer installiert ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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