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    Beleganforderung

    Guten Morgen,

    ich habe Ende Mai meine Est über Tax von Buhl eingereicht und soweit ist alles in Ordnung. Nun muss man ja seit diesem Jahr die Belege nur noch nach Aufforderung einreichen. Mich würde interessieren, ob die Aufforderung dafür über meinElster, Tax oder klassisch per Schreiben zugeht. Nach gut sechs Wochen bin ich noch entspannt was die Bearbeitungsdauer angeht, ich frage rein aus Interesse.


    Danke für die Hilfe.
    Thomas

    #2
    AW: Beleganforderung

    Guten Morgen,

    falls Belege angefordert werden sollten, kommt das ganz klassisch per Post oder Telefon.
    Die Finanzämter haben (bisher) keine Möglichkeit, direkt Nachrichten auf den Elster-Account (und damit direkt in die kommerziellen Produkte) zu versenden.

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      #3
      AW: Beleganforderung

      Ich habe Anfang Mai 2018 meine EStErkl (mit diversen Anlagen) direkt per Elster abgegeben in der Hoffnung, damit eine möglichst schnelle Bearbeitung des FinA zu ermöglichen. Entsprechend der neuen Regelung hatte ich keine Belege an das FinA geschickt. Bis heute habe ich (bis auf die automatische Eingangsbestätigung bei Elster) keinerlei Reaktion des FinA erhalten. Ist das normal ? Eine solche Erfahrung habe ich bisher in noch keinem Jahr gemacht ! In meinem Bekanntenkreis sind später abgegebene EStErklärungen inzwischen seit langem beantwortet, bearbeitet oder gar erstattet worden.

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        #4
        AW: Beleganforderung

        Zitat von anna von conda Beitrag anzeigen
        Ich habe Anfang Mai 2018 meine EStErkl (mit diversen Anlagen) direkt per Elster abgegeben in der Hoffnung, damit eine möglichst schnelle Bearbeitung des FinA zu ermöglichen. Entsprechend der neuen Regelung hatte ich keine Belege an das FinA geschickt. Bis heute habe ich (bis auf die automatische Eingangsbestätigung bei Elster) keinerlei Reaktion des FinA erhalten. Ist das normal ? Eine solche Erfahrung habe ich bisher in noch keinem Jahr gemacht ! In meinem Bekanntenkreis sind später abgegebene EStErklärungen inzwischen seit langem beantwortet, bearbeitet oder gar erstattet worden.
        Dass das normal ist, kann man nicht sagen, aber es kommt vor. Bei einer Übermittlung Anfang Mai darf man sich natürlich telefonisch nach dem Sachstand der Bearbeitung erkundigen. Anders geht es nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Beleganforderung

          Hallo anna von conda,

          ich hoffe mal du hast authentifiziert übermittelt -> ansonsten weiß das Finanzamt noch gar nicht, dass du übermittelt hast, dann müsstest du nämlich die komprimierte Erklärung ausdrucken und dem Finanzamt zusenden.

          Tschüß

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            #6
            AW: Beleganforderung

            Unter direkt per Elster abgegeben verstehe ich, dass die Erklärung in Mein ELSTER erstellt wurde. Es wird auch die automatische Eingangsbestätigung bei Elster erwähnt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Beleganforderung

              Hallo anna von conda,

              über die Bearbeitungszeit und Dauer zu diskutieren ist in einem Anwenderforum eigentlich müßig, schau mal hier -> https://forum.elster.de/anwenderforu...er+Bearbeitung

              da sind mal 431 Beiträge zusammengekommen.


              Tschüß

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                #8
                AW: Beleganforderung

                Danke, Charlie24 und holzgoe !
                Von telefonischen Anfragen an die und telefonischen Auskünften von der FinVerwaltung halte ich angesichts mehrfach gemachter schlechter Erfahrungen so gut wie nichts mehr. Hauptgrund: Fehlende Beweisbarkeit des Gesprächsinhalts ! Und: In der Vergangenheit sind nur sehr aufwändig zu bewältigende Probleme erst durch meine Rückfrage aufgekommen. (Wenn ich Kontakt zum FinA aufnehme, dann in anderer Weise.)

                Authentifizierte Übermittlung: Richtig, Charlie24: Ich habe im Elster-System eine (automatisierte, auf den Abgabetag datierte) Versandbestätigung mit Transferticket-Nummer erhalten, so dass ich davon ausgehen muss, dass meine EStErklärung ordnungsgemäß angekommen ist und bearbeitet werden kann.

                Danke auch für den Hinweis auf das Forum Dauer und Bearbeitung: Die dortigen Inhalte wirken auf mich nicht gerade tröstlich ! Ich habe mal etwas von einer Verzinsungpflicht bei übermäßigen Verzögerungen gehört - auch zu Lasten der FinVerw. Da gibt es einen Fachbegriff, den ich mir mal raussuchen muss. Werde dem jetzt mal nachgehen.

                Wesentlicher Hintergrund meiner Frage in diesem Forum:
                Den Medien entnehme ich aktuell, dass die FinVerw (LFD Thüringen) Einzelheiten zur Belegvorhaltepflicht "konkretisiert" haben soll. Zitat: ... wird ausgeführt, dass unter anderem in folgenden Fällen mit der Einreichung der Steuererklärung auch direkt die entsprechenden Belege eingereicht werden sollen: ... (Die dann genannten vier Fälle treffen auf mich nicht zu.)
                Das ist mir vollkommen neu ! Auch nach nochmaliger Durchsicht kenne ich keine Publikation (maßgeblich sind für mich Elster und die bfinv-Formulare/Anleitungen), aus der sich die Pflicht zur d i r e k t e n Einreichung von Belegen für das Jahr 2017 ergibt. Und was heißt unter anderem ? In welchen Fällen denn noch ? Vor diesem Hintergrund habe ich das dumpfe Gefühl, dass das FinA auf etwas von mir warten könnte, es mir aber nicht mitteilt ! Wäre das überhaupt und grundsätzlich denkbar ? Gibt es dazu Erfahrungen ?

                Im Voraus herzlichen Dank für Eure Bemühungen !

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                  #9
                  AW: Beleganforderung

                  Zitat von anna von conda Beitrag anzeigen
                  ..Vor diesem Hintergrund habe ich das dumpfe Gefühl, dass das FinA auf etwas von mir warten könnte, es mir aber nicht mitteilt ! Wäre das überhaupt und grundsätzlich denkbar ? Gibt es dazu Erfahrungen ?...
                  Hallo anna von conda,

                  das FA könnte höchstens warten, wenn du angekreuzt hast Belege werden nachgereicht.
                  Ansonsten ist das FA bestrebt möglichst schnell alle Erklärungen zu bearbeiten, da es ja auch Zielvorgaben gibt und einen Vergleich mit anderen Ämtern, gibt ja immer wieder mal auch Statistiken von außerhalb der Finanzämter -> wer ist das schnellste bzw. das langsamste FA.
                  Deshalb ein Anruf beim zuständigen Bearbeiter kann da nicht schaden.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Beleganforderung

                    Danke, holzgoe! In meinem Hauptvordruck unter Angaben zu Belegen: Belege werden nicht nachgereicht. Lieber wäre mir noch eine Einschätzung der LFD Thüringen-Konkretisierung gewesen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Beleganforderung

                      Das ist mir vollkommen neu !
                      Das mag sein, aber es gibt tatsächlich in bestimmten Fällen auch jetzt noch die Verpflichtung, sofort Belege einzureichen. In der Regel steht das in der Hilfe bzw. in der amtlichen Anleitung.

                      Ohne Anruf kommt man nicht weiter. Ich musste 2017 auch mal anrufen, weil die Bearbeitung eines Steuerfalls aus 2016 ungewöhnlich lange dauerte. Die Gründe für die Verzögerungen habe ich zwar nicht erfahren,
                      aber den Steuerbescheid hatte ich dann nach einer Woche.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Beleganforderung

                        Hallo anna von conda,

                        als Beispiel wenn du erstmals eine Behinderung geltend machst, will das FA eine Kopie vom Ausweis und dem Bescheid, das sollte man also gleich mitsenden.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Beleganforderung

                          Nochmals danke an Euch beide !
                          Ich kann verstehen, dass man aus Zweckmäßigkeitsgründen Belege einreicht, wenn ein Sachverhalt im Steuerjahr erstmalig neu entsteht: man bekommt ein Kind, man lässt sich scheiden, man wird behindert usw. Derartiges ist bei mir nicht der Fall. Meine Sachverhalte im Jahr 2017 entsprechen der Art nach denjenigen der Vorjahre (Anlagen N, V usw.). (Der Höhe nach sind natürlich Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren eingetreten.) Aber gerade dort, wo alljährlich gravierendere Veränderungen zu erwarten wären (Anlage KAP, haushaltsnahe Dienstleistungen u. dgl.), wird auf die Vorlage von Belegen generell verzichtet. Ich glaube inzwischen, dass die Einführung der generellen Belegvorhaltung in der jetzigen Form ein Riesen-Eigentor ist, dessen Konsequenzen auf dem Rücken von uns blöden Steuerzahlern ausgetragen werden. In diesem Fall durch bei mir bisher nicht dagewesene Verzögerungen !
                          Vor diesem Hintergrund: Ich wünsche Euch - und uns allen - eine gute Nacht !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Beleganforderung

                            Die Belegvorhaltepflicht wird auch von den Steuerberatern mit sehr gemischten Gefühlen gesehen.
                            Der Mandant kommt mit seinen Belegen um die Erklärung erstellen zu lassen. Die Erklärung wird erstellt und eingereicht - was macht man jetzt mit den Belegen?

                            Aufbewahrung beim Berater? Benötigt Platz und kostet ggf. zusätzliches Geld.

                            An den Mandant zurückgeben? Dann muss man die Belege im Zweifelsfall doch wieder beim Mandant anfordern wenn das FA nachfragt.

                            Oder doch wieder wie gehabt mit der Erklärung beim FA einreichen?
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                              #15
                              AW: Beleganforderung

                              Zitat von anna von conda Beitrag anzeigen
                              Nochmals danke an Euch beide !
                              Ich kann verstehen, dass man aus Zweckmäßigkeitsgründen Belege einreicht, wenn ein Sachverhalt im Steuerjahr erstmalig neu entsteht: man bekommt ein Kind, man lässt sich scheiden, man wird behindert usw. Derartiges ist bei mir nicht der Fall. Meine Sachverhalte im Jahr 2017 entsprechen der Art nach denjenigen der Vorjahre (Anlagen N, V usw.). (Der Höhe nach sind natürlich Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren eingetreten.) Aber gerade dort, wo alljährlich gravierendere Veränderungen zu erwarten wären (Anlage KAP, haushaltsnahe Dienstleistungen u. dgl.), wird auf die Vorlage von Belegen generell verzichtet. Ich glaube inzwischen, dass die Einführung der generellen Belegvorhaltung in der jetzigen Form ein Riesen-Eigentor ist, dessen Konsequenzen auf dem Rücken von uns blöden Steuerzahlern ausgetragen werden. In diesem Fall durch bei mir bisher nicht dagewesene Verzögerungen !
                              Vor diesem Hintergrund: Ich wünsche Euch - und uns allen - eine gute Nacht !
                              Hallo,

                              volle Zustimmung.
                              Habe für die Steuererklärung meines Sohnes einen Beleg nicht mit eingereicht.
                              Der Bescheid kam ohne Anerkennung der Sonderausgaben.
                              Einspruch: Beleg nachgereicht 10 Tage später korrekter Bescheid.
                              Schwachsinn

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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