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Beleganforderung

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    #16
    AW: Beleganforderung

    Meines Erachtens muss sich das in der Praxis erst einspielen! Der große Wurf ist es sicher nicht, aber es war ja wohl auch politisch motiviert.

    Ich habe jetzt in einem Fall auch Belege nachgereicht, ohne bisher dazu aufgefordert worden zu sein. Es gibt einfach Positionen, wo ich mir nicht vorstellen kann,
    dass das Finanzamt die ohne Belege einfach durchwinkt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Beleganforderung

      Hallo Charlie,
      welche denn?
      Gruß Xaver

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        #18
        AW: Beleganforderung

        welche denn?
        Neugierig bist du aber nicht!

        In dem konkreten Fall geht es um (tarifbedingt von der PKV) nicht erstattete Krankheitskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro, die sich auf mehr als 20 Rechnungen verteilen.

        Dass so etwas durchgewunken wird, noch dazu, als solche agB in den Vorjahren nicht geltend gemacht wurden, kann ich mir nicht vorstellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Beleganforderung

          Ich wollte nicht neugierig sein und keine Auskunft für einen Einzelfall haben,
          sondern ob es allgemein Fälle gibt, wo eine Belegeinreichung notwendig ist.

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            #20
            AW: Beleganforderung

            Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
            sondern ob es allgemein Fälle gibt, wo eine Belegeinreichung notwendig ist.
            Hallo XaverWdg,

            einige allgemeine Fälle wurden hier im Thread ja schon benannt, aber das wird auch jedes Finanzamt unterschiedlich handhaben, dass man eigentlich keine konkrete Aussage dazu machen kann, wie z.Bsp. bei agB oder Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen usw. ob Belege nötig sind.

            Meine eigene Erfahrung mit Handwerkerleistungen im Jahr 2017 sah so aus -> 2016 Summe X mit Belegen eingereicht, in 2017 Summe 5 mal X ohne Belege eingereicht und so verarbeitet durch Finanzamt.

            Tschüß

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              #21
              AW: Beleganforderung

              Hallo XaverWdg,
              mit etwas Recherche ist es mir gelungen, die von mir oben erwähnte Veröffentlichung der LFD Thüringen zu finden. Sie datiert vom 28.04.2018, und der Text ist hier https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/734007/ Wenn das nun der aktuelle Stand der Belegvorhaltepflicht sein soll, dann beglückwünsche ich uns Steuerzahler und alle sonst noch Beteiligten auf das Allerherzlichste - es ist irre ! Ich habe gedacht, es sollte alles für alle einfacher, bequemer und schneller gehen ..... Und ich frage mich, warum bei Elster auch nicht ein Hauch der Thüringer Regelung zu finden ist. LG

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                #22
                AW: Beleganforderung

                Verstehe ich jetzt nicht. Das was Thüringen da schreibt, sind doch Selbstverständlichkeiten bzw. Dinge, die mit ein bisschen logischem Nachdenken naheliegend sein. Natürlich geht es einfacher, bequemer und schneller. Dass das Finanzamt aber gelegentlich Unterlagen nachfordert, ist doch bekannt. Und das in den Fällen, wo die Nachforderung klar auf der Hand liegt, DU das vereinfachen kannst, ist auch klar. Und dass Du Deine Steuererklärung richtig und auch so ausfüllst, dass der Bearbeiter, der sich ggf. sich in deiner Berufsbranche nicht auskennt, damit etwas anfangen kann, ist jetzt auch nicht so ungewöhnlich.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #23
                  AW: Beleganforderung

                  Und ich frage mich, warum bei Elster auch nicht ein Hauch der Thüringer Regelung zu finden ist.
                  Im Bereich ELSTER arbeiten sicher keine Hellseher. Der praktische Umgang mit dem Thema Belegvorhaltung ist für alle Beteiligten Neuland, hier im Vorfeld bereits konkrete Empfehlungen zu geben, ist schwierig.

                  Die Thüringer Regelung bleibt ja inhaltlich auch einigermaßen vage.

                  Ich habe positive Erfahrungen mit detaillierten Angaben in den Erklärungen gemacht, aber das lässt sich nicht überall realisieren. So kann man z. B. bei ElsterFormular beim voll abzuziehenden Erhaltungsaufwand in der Anlage V
                  die Zeilen 39 und 40 nicht duplizieren, bei Mein ELSTER ist das möglich. Da wurde dann auch bei größeren Ausgaben kein Beleg angefordert.

                  Man kommt aber auch dabei an Grenzen. Für die von mir weiter oben erwähnten agB stehen maximal 20 Zeilen zur Verfügung, bei mehr als 20 Rechnungen kann man deshalb nicht mehr jede Ausgabe einzeln erklären.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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