Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Quittungsnummern - bin Kleinunternehmer, selbstständiger Musiker und Musiklehrer.
Ich kann einfach keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich der "Quittungsnummern" finden. (Über Rechnungen finde ich alles)
Meine Rechnungen erhalten ihre Kennzeichnung bei mir folgendermassen:
RE-PR-01012018 (RE für Rechnung, PR ist ein Kürzel für das entsprechende Projekt, die Zahl verweist auf das Datum).
Kann ich meine Quittungen analog dazu benennen:
z.B. Q-PR-01012018? In dem Fall steht das Q natürlich für Quittung.
Oder müssen Quittungen chronologisch numerisch bezeichnet werden? Wie sind die gesetzlichen Vorgaben.
Ich wäre sehr dankbar für einen Hinweis (auch falls jemand weiss wo ich das nachlesen kann).
Hört sich nach der totalen Anfängerfrage an - aber ich finde die Info einfach nicht.
Im Voraus vielen Dank für eure Hilfe,
Gruss Maximilian
ich habe eine Frage zu den Quittungsnummern - bin Kleinunternehmer, selbstständiger Musiker und Musiklehrer.
Ich kann einfach keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich der "Quittungsnummern" finden. (Über Rechnungen finde ich alles)
Meine Rechnungen erhalten ihre Kennzeichnung bei mir folgendermassen:
RE-PR-01012018 (RE für Rechnung, PR ist ein Kürzel für das entsprechende Projekt, die Zahl verweist auf das Datum).
Kann ich meine Quittungen analog dazu benennen:
z.B. Q-PR-01012018? In dem Fall steht das Q natürlich für Quittung.
Oder müssen Quittungen chronologisch numerisch bezeichnet werden? Wie sind die gesetzlichen Vorgaben.
Ich wäre sehr dankbar für einen Hinweis (auch falls jemand weiss wo ich das nachlesen kann).
Hört sich nach der totalen Anfängerfrage an - aber ich finde die Info einfach nicht.
Im Voraus vielen Dank für eure Hilfe,
Gruss Maximilian
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