Guten Tag,
ich suche seit 2 Wochen das Netz ab, finde jedoch keine Erklärung auf meine allgemeine Fragestellung.
Folgender Sachverhalt:
Meine Daten:
Single, Lohnsteuerklasse I, beschäftigt im öD, Alter 26
Gehalt monatlich immer gleich, Ausnahme: November 90 % Jahressonderzahlung sowie Leistungsprämie im Dezember.
Werbungskosten weit unter der 1000 €-Pauschale
Ich habe dieses Jahr erstmalig meine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2016 und 2017 abgeben.
Da ich davon ausging, dass sich eine Erklärung bei mir nicht lohne (da Lohnsteuerklasse I, keine Werbungskosten), war ich durchaus überrascht, als ich gestern meine Bescheide in den Händen hielt:
Rückerstattung 2017: ca. 170 €
Rückerstattung 2016. ca. 160 €
Die Nachzahlung resultiert daraus, dass das Finanzamt von meinem Brutto (35.474 €) 1000 € Pauschbetrag abzieht.
So weit verständlich.
Ich meine jedoch gelesen zu haben, dass die Pauschale automatisch monatlich vom Lohn bereits abgezogen wird.
Das Finanzamt berechnet die Pauschale im Gegensatz zum Arbeitgeber von der Jahressumme.
Die Nachzahlung kann ich mir deshalb nur erklären, dass in den Monaten November/Dezember durch die Sonderzahlungen eine verhältnismäßig zu hohe Lohnsteuer abgeführt wurde. Diese "Einkommensspitze" bekommt man quasi erstattet.
Diese Erklärung erschien mir zunächst plausibel.
Was mich jedoch verwirrt:
Wenn ich beim Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums mein Bruttolohn eingebe, errechnet dieser mir 5038 €. Also exakt die Summe, die mein Arbeitgeber im im Jahre 2017 laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung abgeführt hat. Und dieser Rechner legt (wie das Finanzamt) doch auch die Jahressumme der Berechnung zu Grunde.
Klar freue ich mich über die Erstattung. Jedoch hätte ich gerne eine Erklärung dafür.
Vorab schon mal vielen Dank für eure Hilfe!
ich suche seit 2 Wochen das Netz ab, finde jedoch keine Erklärung auf meine allgemeine Fragestellung.
Folgender Sachverhalt:
Meine Daten:
Single, Lohnsteuerklasse I, beschäftigt im öD, Alter 26
Gehalt monatlich immer gleich, Ausnahme: November 90 % Jahressonderzahlung sowie Leistungsprämie im Dezember.
Werbungskosten weit unter der 1000 €-Pauschale
Ich habe dieses Jahr erstmalig meine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2016 und 2017 abgeben.
Da ich davon ausging, dass sich eine Erklärung bei mir nicht lohne (da Lohnsteuerklasse I, keine Werbungskosten), war ich durchaus überrascht, als ich gestern meine Bescheide in den Händen hielt:
Rückerstattung 2017: ca. 170 €
Rückerstattung 2016. ca. 160 €
Die Nachzahlung resultiert daraus, dass das Finanzamt von meinem Brutto (35.474 €) 1000 € Pauschbetrag abzieht.
So weit verständlich.
Ich meine jedoch gelesen zu haben, dass die Pauschale automatisch monatlich vom Lohn bereits abgezogen wird.
Das Finanzamt berechnet die Pauschale im Gegensatz zum Arbeitgeber von der Jahressumme.
Die Nachzahlung kann ich mir deshalb nur erklären, dass in den Monaten November/Dezember durch die Sonderzahlungen eine verhältnismäßig zu hohe Lohnsteuer abgeführt wurde. Diese "Einkommensspitze" bekommt man quasi erstattet.
Diese Erklärung erschien mir zunächst plausibel.
Was mich jedoch verwirrt:
Wenn ich beim Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums mein Bruttolohn eingebe, errechnet dieser mir 5038 €. Also exakt die Summe, die mein Arbeitgeber im im Jahre 2017 laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung abgeführt hat. Und dieser Rechner legt (wie das Finanzamt) doch auch die Jahressumme der Berechnung zu Grunde.
Klar freue ich mich über die Erstattung. Jedoch hätte ich gerne eine Erklärung dafür.
Vorab schon mal vielen Dank für eure Hilfe!
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