Krankenkassenbeitrag und sonstige Unterstützung für studierenden Sohn
Unser Sohn studiert im Zweitstudium, ist aber mit seinen (heute) 28 Jahren nicht mehr Kindergeldberechtigt und für ihn gibt's die "Anlage KIND" nicht mehr.
Seine Krankenkassenbeiträge bezahlen wir. Zuschuss zum Lebensunterhalt bekommt er auch von uns.
Für unsere Steuererklärung 2017:
In der Anlage "Versorgungsleistungen", Seite 2, ab Zeile 40 ist ein Abschnitt mit der Überschrift
"Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge"
(ab Zeile 40).
Mir deutet das an, ich könnte den von der Krankenkasse bescheinigten Beitrag für unseren Sohn dort steuerwirksam geltend machen, aber nicht ohne Zweifel, ob dem wirklich so sei.
Vor 2-3 Jahren wurde mir im Finanzamt die Anlage "Versorgungsleistungen" gegeben (oder so ähnlich - ich habe keinen Gebrauch davon gemacht und finde sie nicht wieder). Gerade für den Fall mit meinem Sohn.
Stimmt es, dass es die Anlage nicht mehr gibt?
Wer kann mir weiter helfen?
Unser Sohn studiert im Zweitstudium, ist aber mit seinen (heute) 28 Jahren nicht mehr Kindergeldberechtigt und für ihn gibt's die "Anlage KIND" nicht mehr.
Seine Krankenkassenbeiträge bezahlen wir. Zuschuss zum Lebensunterhalt bekommt er auch von uns.
Für unsere Steuererklärung 2017:
In der Anlage "Versorgungsleistungen", Seite 2, ab Zeile 40 ist ein Abschnitt mit der Überschrift
"Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge"
(ab Zeile 40).
Mir deutet das an, ich könnte den von der Krankenkasse bescheinigten Beitrag für unseren Sohn dort steuerwirksam geltend machen, aber nicht ohne Zweifel, ob dem wirklich so sei.
Vor 2-3 Jahren wurde mir im Finanzamt die Anlage "Versorgungsleistungen" gegeben (oder so ähnlich - ich habe keinen Gebrauch davon gemacht und finde sie nicht wieder). Gerade für den Fall mit meinem Sohn.
Stimmt es, dass es die Anlage nicht mehr gibt?
Wer kann mir weiter helfen?
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