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Steuernachzahlung Referendar

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    Steuernachzahlung Referendar

    Hallo zusammen,

    ich habe neulich meine Steuererklärung für 2018 fertig gemacht und mich nun über eine Aufforderung zur Nachzahlung gewundert. Ich war 2018 12 Monate lang Studienreferendar, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer.
    Der Monatslohn und die gezahlte Lohnsteuer entspricht ziemlich genau dem folgenden Rechenbeispiel im Rechner:

    https://oeffentlicher-dienst.info/c/...kl=1&r=0&zkf=0

    Nun soll ich 260 € nachzahlen, obwohl ich sogar noch ca. 1400 € an Werbungskosten und 600 € an Sonderausgaben geltend machen konnte. Im Bescheid steht:
    Bruttoarbeitslohn: 16.685 €
    zu versteuern nach Grundtarif: 14.732 €
    festzusetzende Einkommensteuer: 1.126 €
    gezahlt habe ich bereits 889€, dadurch ergibt sich die Nachzahlung.

    Ich habe bei der zuständigen Sachbearbeiterin schon angerufen, die sagte mir dass es schon mal sein könne dass der Arbeitgeber zu wenig abzieht.
    Kann das wirklich sein? Bei einem Beamten? Wieso wird mir denn offenbar viel zu wenig Lohnsteuer abgezogen? Und wieso ist dann offenbar auch obiger Rechner falsch?

    Irgendwie habe ich den Eindruck, in der Erklärung irgendeinen offensichtlichen Fehler gemacht zu haben, finde ihn allerdings nicht.

    Viele Grüße

    #2
    Das verlinkte Beispiel stimmt!

    Du hast jetzt den Bescheid bekommen und fragst hier ob der richtig ist. Aber hier handelt es sich um ein Forum zu Elster.

    Also, raus mit der Sprache, welche Software verwendest Du, und was hatte diese errechnet? Wo sind die Abweichungen?

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      #3
      Bei einem Beihilfeberechtigten kann es durchaus zu einer Nachzahlung kommen, wenn die Private Krankenversicherung sehr günstig war.

      Der Arbeitgeber muss nämlich beim Lohnsteuerabzug die Mindestvorsorgepauschale in Höhe von 12% berücksichtigen und die kann

      höher sein als der KV-Beitrag. Du musst nur den Betrag unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung mit deinen tatsächlichen

      KV/PV-Beiträgen vergleichen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Nachtrag: Für den Vergleich der Werte musst du zu deinen Krankenversicherungsbeiträgen noch die über 1.000,00 € liegenden Werbungskosten,

        also ca. 400,00 € hinzurechnen und dann die Gesamtsumme mit dem Wert unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung vergleichen.

        Wenn du Haftpflicht- oder Unfallversicherungsbeiträge hättest erklären können, hätte sich das positiv ausgewirkt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Wenn Das Zeile 28-Thema bei Dir greift, ist das ein Pflichtveranlagungsgrund, d.h. Du bist unaufgefordert zur Erklärungsabgabe verpflichtet.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            ....Bei einem Beihilfeberechtigten kann es durchaus zu einer Nachzahlung kommen, wenn die Private Krankenversicherung sehr günstig war.....
            Hallo ElsterAlfredo,

            das kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen, das passiert auch wenn man von der Privaten Krankenversicherung Beitragsrückerstattungen erhält, weil man keine Rechnungen eingereicht hat und damit unter die Beträge aus der Zeile 28 rutscht.

            Tschüß

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              #7
              Wenn Das Zeile 28-Thema bei Dir greift, ist das ein Pflichtveranlagungsgrund, d.h. Du bist unaufgefordert zur Erklärungsabgabe verpflichtet.
              Das weiß aber kaum jemand, was ich auch gut verstehen kann. Er hat ja seinen Bescheid für 2018 wohl ohne Verspätungszuschlag erhalten.

              Wenn die Verhältnisse im Jahr 2019 ebenso waren, muss er ja nur zeitgerecht einreichen, dann passiert nichts
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich habe es jetzt doch selbst nachgerechnet, es ist alles richtig! Seine Mindestvorsorgepauschale erreicht bereits den Höchstbetrag von 1.900,00 €.

                Davon gehen 600,00 € für die KV/PV weg und 400,00 Werbungskosten (1.400 - 1.000 Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Es verbleiben 900,00 € Differenz,

                die nachversteuert werden mussten. Es hat aber niemand etwas falsch gemacht!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  danke für die vielen hilfreichen Antworten, das scheint es zu sein.

                  Viele Grüße

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