Hallo nochmal,
ich wende mich heute schon das zweite mal mit einer Frage an euch. Diesmal betrifft es nicht direkt Elster, sondern das Thema Steuern allgemein.
Vielleicht kann mir ja trotzdem jemand meine Frage beantworten?
Bei der Erstellung der Steuererklärung für 2017 mit Elster ist mir aufgefallen, das ich die letzten Jahre (aus Unwissenheit), nie eine Anlage Vorsorgeaufwand abgegeben habe.
Bis letztes Jahr habe ich auch die vereinfachte Steuererklärung genutzt und nur Anlage AV und Kind dazu gegeben.
Jetzt meine Frage:
Kann ich die Anlage Versorgungsaufwand für die letzten 4 Jahre nachreichen oder hätte ich Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben müssen? Denn dieser wird dadurch ja nochmal verändert/beeinflusst.
Vielen Dank für euere Hilfe!
vG
alame8
ich wende mich heute schon das zweite mal mit einer Frage an euch. Diesmal betrifft es nicht direkt Elster, sondern das Thema Steuern allgemein.
Vielleicht kann mir ja trotzdem jemand meine Frage beantworten?
Bei der Erstellung der Steuererklärung für 2017 mit Elster ist mir aufgefallen, das ich die letzten Jahre (aus Unwissenheit), nie eine Anlage Vorsorgeaufwand abgegeben habe.
Bis letztes Jahr habe ich auch die vereinfachte Steuererklärung genutzt und nur Anlage AV und Kind dazu gegeben.
Jetzt meine Frage:
Kann ich die Anlage Versorgungsaufwand für die letzten 4 Jahre nachreichen oder hätte ich Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben müssen? Denn dieser wird dadurch ja nochmal verändert/beeinflusst.
Vielen Dank für euere Hilfe!
vG
alame8
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