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Kirchensteuer falsch berechnet?

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    Kirchensteuer falsch berechnet?

    Hallo zusammen,

    Ich habe Ende letzten Jahres zum ersten Mal eine Steuererklärung abgegeben und habe jetzt den Bescheid erhalten. Irgendwie hat das Finanzamt aber meine Kirchensteuern wohl falsch berechnet.

    Ich bin einen Monat nach Beginn meines Arbeitsverhältnisses aus der Kirche ausgetreten. Darum habe ich auch nur für den einen Monat, wo ich noch in der Kirche war, von meinem Einkommen Kirchensteuern bezahlt. Das restliche Jahr war ich dann ja nicht mehr kirchensteuerpflichtig und habe auch keine mehr bezahlt.

    In die Steuererklärung habe ich auch reingeschrieben, dass ich zum Monat X aus der Kirche ausgetreten bin.

    Das Finanzamt hat jetzt aber irgendwie so gerechnet, als wäre ich das ganze Jahr über kirchensteuerpflichtig gewesen. Dementsprechend hätte ich nach deren Rechnung viel zu wenig Kirchensteuern bezahlt und das wurde mir dann von dem, was ich eigentlich insgesamt an Steuern zurückgezahlt bekomme wieder abgezogen. Dadurch bekomme ich jetzt deutlich weniger zurück als mir eigentlich zustehen würde.

    Ist das ein Versehen oder macht das Finanzamt sowas absichtlich?

    Ich habe ja sogar die Austrittsgebühr bei den Werbungskosten angegeben und dann auch nochmal explizit in die Steuererklärung reingeschrieben, dass ich ab Monat X kein Kirchenmitglied mehr bin.

    Was soll ich da jetzt machen? Einfach schriftlich wiedersprechen und den Sachverhalt so erklären?


    #2
    Werbungskosten? Bist Du aus beruflichen Gründen ausgetreten?

    Stimmt denn der Steuerbescheid mit der Elster-Berechnung überein? Steht in den Erläuterungen zum Bescheid irgendwas dazu?

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      #3
      Zitat von Wandersmann123 Beitrag anzeigen
      Das Finanzamt hat jetzt aber irgendwie so gerechnet, als wäre ich das ganze Jahr über kirchensteuerpflichtig gewesen.
      Ist das ein Versehen oder macht das Finanzamt sowas absichtlich?
      Nein, auch das Finanzamt macht keine absichtlichen Fehler.

      Leg Einspruch gegen den Bescheid ein und füge eine Kopie deiner Austrittserklärung bei.

      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Stimmt denn der Steuerbescheid mit der Elster-Berechnung überein?
        Ich habe die Steuerklärung handschriftlich per Formular eingereicht.

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Nein, auch das Finanzamt macht keine absichtlichen Fehler.
        Dann finde ich das komisch. Ich habe explizit reingeschrieben, dass ich im Monat X aus der Kirche ausgetreten bin. Daraus wird doch klar, dass ich in dem Kalenderjahr nur einen Monat kirchensteuerpflichtig war und nicht das ganze Jahr.

        Naja, reicht einfach ein formloses Schreiben aus, zusammen mit der Kopie der Kirchenaustrittsbestätigung?

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          #5
          Zitat von Wandersmann123 Beitrag anzeigen
          Ich habe die Steuerklärung handschriftlich per Formular eingereicht.
          Dann bist Du hier falsch!

          Kommentar


            #6
            Ergänzend zu dem Rüsseltier: Dann wurde Deine Steuererklärung vermutlich gescannt und mangels konkreter Eintragungsmöglichkeit Deines Kirchenaustritts in das Formular Deine Angabe übersehen. Bei der elektronischen Übermittlung wäre eine solche Angabe möglich gewesen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Okay danke. Also formloser schriftlicher Widerspruch plus Kopie der Kichenaustrittsbescheinigung an das Finanzamt genügt, damit die den Fehler korrigieren?

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                #8
                Wie schon gesagt, hier befinden wir uns in einem Forum zur elektronischen Steuererklärung.

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                  #9
                  In welchem Monat bist du ausgetreten?

                  Die Kirchensteuer ist eine Jahressteuer, wenn ich mich recht erinnere.
                  Also man zahlt nicht für die exakten Monaten, in denen man Kirchenmitglied war, sondern nur für die Anzahl der Monate.

                  Falls man also bspw. im Zeitraum Januar bis März kein Arbeitseinkommen hatte aber Kirchenmitglied war, und ab April umgekehrt, dann hat man zwar keine Vorauszahlungen auf die Kirchensteuer gezahlt, aber wird dann trotzdem auf 25% (weil 3 von 12 Monaten) der Jahreseinkommensteuer entsprechend Kirchensteuer nachzahlen dürfen.

                  Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Richtigstellung :-)

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