Kann man Unterhaltszahlungen an die Großmutter steuerlich absetzen ?
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Keine Ankündigung bisher.
Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen
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Grundsätzlich ja, aber was hat die Frage mit der elektronischen Steuererklärung zu tun?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo Charlie24, danke für Dein Interesse an meiner Frage. Ich habe die Unterhaltszahlungen im Elster Programm im Formular eingegeben. Beim Berechnungs Hinweis bekomme ich die Meldung: "Es wurde der Abzug von Unterhaltsleistungen für mindestens eine Person beantragt, die nicht in gerader Linie mit dem Steuerpflichtigen verwandt ist. Für diese Person wurden keine Abzugsbeträge ermittelt."
Warum besteht dann die Möglichkeit im Formular die Großmutter anzugeben, wenn sich die Unterhaltszahlung steuerlich nicht auswirkt.
Freundliche Grüße
Stainach
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Deine Großmutter ist natürlich in gerader Linie mit dir verwandt, deshalb ist die Meldung Unsinn.
Um welches Elster Programm geht es genau?Freundliche Grüße
Charlie24
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Der Fehler lässt sich nachstellen, da wirst du auf ein Update warten müssen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Vielen Dank für die Antwort. Ich denke mittlerweile auch, dass es vielleicht ein Programm Fehler sein könnte. Da ich inzwischen mit einer sehr netten ! (wirklich hilfsbereiten Dame vom Finanzamt Remscheid) telefoniert habe. Sie konnte mir aber auch nur bestätigen, dass das verwandtschaftliche Verhältnis von Großmutter und Enkel in gerader Linie ist.
Wahrscheinlich muss ich wirklich auf ein neues Update warten.
Ausserdem hat mir die Dame vom FA noch gesagt, dass vor Mitte März mit den Steuererklärungen 2019 nicht begonnen wird, da bis Ende Februar noch Daten übermittelt werden.
Das nur als Hinweis.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ulrike
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Es ist nicht vielleicht ein Programmfehler, es ist sicher ein Programmfehler. Die Steuerberechnung bei der Anlage Unterhalt funktioniert derzeit auch bei
anderen Verwandschaftsverhältnissen, z. B. bei Kindern nicht. Auch hier kommt eine unsinnige Meldung.Freundliche Grüße
Charlie24
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