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Frage zum bereits festgestellten Verlustvortrag und einem Zuwendungsvortrag

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    Frage zum bereits festgestellten Verlustvortrag und einem Zuwendungsvortrag

    Hallo,

    ich habe im EKSt-Bescheid 2016 sowohl die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer (§ 10d Abs. 4 EStG) sowie den verbleibenden Zuwendungsvortrag (§ 10b Abs. 1 EStG) festgestellt / beschieden bekommen.

    Fragen:

    1. Für welchen Zeitraum kann ich die beiden Vorträge zeitlich maximal in die Zukunft schieben, wenn der zukünftige Gesamtbetrag der Einkünfte z.B. immer eine Null wäre. UND macht´s einen Unterschied, wenn die genannten 16er Vorträge nicht nur aus 16 stammen, sondern auch bereits aus den Vorjahren?

    2. Nehmen wir an, der Gesamtbetrag der Einkünfte ist in 2017 Null. Muss ich in der 17er Einkommensteuererklärung dann explizit darauf hinweisen, dass ich die 2016er Vorträge weiter vortragen möchte, oder reicht eben der 2016er Bescheid aus und ich muss nix machen.

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Frage zum bereits festgestellten Verlustvortrag und einem Zuwendungsvortrag

    Der Vortrag von 2016 erfolgt nach 2017.

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      #3
      AW: Frage zum bereits festgestellten Verlustvortrag und einem Zuwendungsvortrag

      hui, das ging aber fix!
      erfolgt er automatisch nach 2017 oder muss ich etwas Spezielles machen? Kreuzchen oder Antrag oder so?

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        #4
        AW: Frage zum bereits festgestellten Verlustvortrag und einem Zuwendungsvortrag

        Nein, das geht automatisch. Du hast ja den Verlust bereits festgestellt bekommen.

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