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Umzug ins Ausland - Immobilien in Dtl.

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    Umzug ins Ausland - Immobilien in Dtl.

    Hallo,

    seit Tagen versuche ich meine Steuererklärung für 2017 zu erledigen. Aber ganz sicher bin ich mir immer noch nicht. Folgender Fall:

    Ich war bis 31.07.2017 in Deutschland als Angestellter tätig. Habe aufgrund des Berufs dort einen Zweitwohnsitz gehabt.
    Seit 01.08.2017 bin ich für einen anderen Arbeitgeber in den Niederlanden tätig, und habe seitdem auch nur noch einen Wohnsitz in den Niederlanden.
    Weiterhin besitze ich Immobilien in Deutschland, die aktuell vermietet sind.

    Nun meine Punkte wo ich nicht weiterkomme.
    1. Wo vermerke ich dass bei mir ein Umzug ins Ausland stattgefunden hat?
    2. In welchem Formular gebe ich mein Einkommen aus den Niederlanden an? Im Mantelbogen oder in N-Aus? Und wenn ja wie und wo genau?
    Erst dachte ich N-Aus, allerdings scheint mir dass nur für den Fall zu sein einen weiteren Wohnsitz in Deutschland zu haben. Ich verzweifel...
    3. Ich habe von meinem neuen Arbeitgeber eine Pauschale für den Umzug bekommen. Darf ich nun auch noch Umzugskosten absetzen? Wenn ja, wo? In Deutschland oder Niederlande?

    Meine Immobilien gebe ich wie gewohnt an, und werde dies dann auch die kommenden Jahre noch tun.

    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    AW: Umzug ins Ausland - Immobilien in Dtl.

    Hallo,

    zu 1: Du gibst einfach die neue Adresse in den NL auf dem Mantelbogen an

    zu 2: Anlage WA 2017 in den Zeilen 4 bis 7

    zu 3: Da der Umzug mit den Einkuenften in den NL zusammenhängt, würde ich es den NL-Einkünften zuordnen

    zu 4: Im Wegzugsjahr 2017 korrekt, danach ab 2018 in D Steuererklärung für die beschränkte Steuerpflicht abgeben (da nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig)
    Zuletzt geändert von Petz1900; 29.07.2018, 16:07.

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      #3
      AW: Umzug ins Ausland - Immobilien in Dtl.

      Danke für die Antwort.

      Und hier gebe ich dann einfach mein Bruttoeinkommen in den Niederlanden aus 2017 an?

      In wieweit wirkt sich dass dann auf meine Steuererklärung aus? Da ich ja längere Zeit in diesem Jahr in Dtl. war müssten doch die Einkünfte in Deutschland verrechnet werden oder? Versteuert wurde das Einkommen aber ja direkt in den Niederlanden.

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        #4
        AW: Umzug ins Ausland - Immobilien in Dtl.

        Und hier gebe ich dann einfach mein Bruttoeinkommen in den Niederlanden aus 2017 an?
        Du gibst in der Anlage WA-ESt deine niederländischen Einkünfte an! Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten nach deutschem Steuerrecht.

        In wieweit wirkt sich dass dann auf meine Steuererklärung aus?
        In der Regel unterliegen ausländische Einkünfte dem Progressionsvorbehalt. Das hat aber mit der elektronischen Steuererklärung jetzt nichts zu tun.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Umzug ins Ausland - Immobilien in Dtl.

          Danke Hab' auch was dazugelernt ...

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            #6
            AW: Umzug ins Ausland - Immobilien in Dtl.

            Okay, das bringt mich weiter.

            Einkünfte berechne ich also so:

            Bruttolohn
            - gezahlte Lohnsteuer
            - Werbungskosten wie Fahrtkosten zur Arbeit etc.?

            Was kommt wird hier noch abgezogen?

            Vielen Dank

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              #7
              AW: Umzug ins Ausland - Immobilien in Dtl.

              Nein.

              Die Definition für Einkünfte ist in diesem Fall Bruttoarbeitslohn abzgl. Werbungskosten.

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