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Unterschiedliche Steuerberechnung

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    Unterschiedliche Steuerberechnung

    Hallo!
    Im "alten" ElsterFormular Verfahren 21.0 bekomme ich bei der Überprüfung der Einkommenssteuererklärung 2019
    bei der Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer eine Rückersattung. Die Daten habe ich 1:1 in das "neue"
    ELSTER online übernommen. Bei der Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer ist das Ergebnis einer
    Nachzahlung. Wie kommt es zur unterschiedlichen Berechnung? Weches Verfahren rechnet richtig? Mit welchem
    Verfahren gebe ich die Einkommenssteuererklärung für 2019 ab?

    #2
    Hallo,

    vergleiche doch die beiden Berechnungen.
    Bis jetzt tauchen immer noch Fehler auf.
    Mit welchem Verfahren du die Erklärung abgibst spielt keine Rolle.
    Die Berechnung ist unverbindlich

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Da sich die Berechnungsmodule nicht unterscheiden, führen identische Eingaben auch zu gleichen Ergebnissen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo hoerni,

        dann solltest du die übernommenen Daten durchgehen, irgendwo muss ja etwas auf der Strecke geblieben sein.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Habe mal die "Berechnungen" angeschaut und verglichen. Beim neuen ELSTER online Verfahren werden
          die außergewöhnliche Belastungen in der Brechnung nicht berücksichtigt. Warum auch immer. Die Belege
          dazu muss ich sowieso ans FA schicken.

          Kommentar


            #6
            Zitat von hoerni Beitrag anzeigen
            ..... Warum auch immer. Die Belege
            dazu muss ich sowieso ans FA schicken......
            Hallo hoerni,
            die Fehler in der Steuerberechnung sind bekannt, das soll durch ein Update behoben werden.
            Belege musst du eigentlich prinzipiell nicht mit einreichen, es gilt die Belegvorhaltung -> wenn das FA etwas anfordert.

            Tschüß

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