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Wenn Du damit Einkünfte erzielst, wäre das eine Sache für Deinen steuerlichen Berater und das dazugehörige Doppelbesteuerungsabkommen, da es da eine Reihe unterschiedlicher Rechtsfolgen gibt je nach Land, EU-Fall oder nicht, positive oder negative Einkünfte, Anrechnungs- oder Freistellungsmethode, Privat- oder Betriebsvermögen etc.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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