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Zweitwohnung im Eigenheim versteuern

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    Zweitwohnung im Eigenheim versteuern

    Guten Morgen Liebe Leute

    ich habe mich hier mal angemeldet, da ich auf Eure Unterstützung hoffe.

    Und zwar stehe ich vor folgenden Herausforderung. Ich habe ein Haus und möchte ein Zimmer für 1-2 Jahre vermieten/untervermieten (gibt es einen Unterschied?).
    WIe gebe ich sowas in der Steuererklärung an? Wenn zum Beispiel das Zimmer insgesamt 100,- monatlich kostet. Wie muss ich das versteuern? Gibt es Untergrenzen, wo ich die Einnahmen nicht versteuern muss bzw. gibt es eine Obergrenze bis wo die Einnahmen steuerfrei sind?


    Und ist es korrekt, dass ich nur den Überschuss versteuern muss? Also Einnahmen und Ausgaben in der Steuererklärung erfassen muss?

    Ich freue mich auf Euer Feedback!

    #2
    AW: Zweitwohnung im Eigenheim versteuern

    Hallo Timmey86,

    in der Steuererklärung gibt es für deinen Sachverhalt die Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -> schau dir das mal an, da erklärst du deine Einnahmen und hast auch eine Seite für Ausgaben, die du der vermieteten Wohnung oder dem Zimmer zuordnen kannst.
    Also du erklärst Einnahmen minus Ausgaben und das Ergebnis Gewinn/Verlust wird deinen anderen Einkünften in der Steuererklärung hinzugezählt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Zweitwohnung im Eigenheim versteuern

      Ober- Untergrenzen sind immer im Zusammenhang mit anderen Einkünften zu sehen.

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        #4
        AW: Zweitwohnung im Eigenheim versteuern

        Bei einem Eigenheim ist das begrifflich immer eine Vermietung und keine Untervermietung!

        Die größte Herausforderung ist häufig die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA, insbesondere, wenn ein fertiges Haus gekauft wurde. Aber da gibt es auch Hilfen:

        https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Zweitwohnung im Eigenheim versteuern

          mhm das ist aber kompliziert
          ich hab jetzt einen normalen Mietvertrag ausgefüllt mit irgendwie 100,- Miete. 75,-Kaltmiete + 25,- Nebenkosten. Ist ja nur ein 10qm Zimmer und Bad darf mitbenutzt werden.
          Derjenige ist aber nur Montag bis Freitags da...also 4 Nächste...

          sollte das nicht passen?

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            #6
            AW: Zweitwohnung im Eigenheim versteuern

            Hallo Timmey86,

            die 100 Euro Einnahmen hast du ja monatlich egal, wie lange jemand in dem vermieteten Zimmer sich aufhält.
            Sich hinzusetzen und die abziehbaren Kosten zu ermitteln ist ja eigentlich in deinem Interesse, denn sonst sind die Einnahmen deinem Gewinn gleichzusetzen.

            Tschüß

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              #7
              AW: Zweitwohnung im Eigenheim versteuern

              Hallo Timmey86,
              mal die Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und die Anleitung dazu genauer anschauen,
              daraus ergibt sich durchaus was zu tun ist.
              VG

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                #8
                AW: Zweitwohnung im Eigenheim versteuern

                sollte das nicht passen?
                Beratung dazu, wie hoch die angemessene Miete für das zu vermietende Zimmer ist, kannst du hier beim besten Willen nicht erwarten.

                Das Forum befasst sich mit Fragen rund um die elektronische Steuererklärung!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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