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Finanzamt betrunken?

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    Finanzamt betrunken?

    Hallo Leute,
    ich habe heute meine Steuererklärung erhalten und weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll.

    Ich der Sohn habe für meine Eltern die Steuererklärung gemacht.

    Mein Papa unterstützt seine Mutter (meine Oma ) im Ausland (Türkei).
    Sie ist nun 84 Jahre alt und natürlich in Rente.
    Da sie selber nicht gearbeitet hat bekommt sie eine sehr geringe Rente, die nicht ausreicht.
    Wir senden ihr jeden Monat einen geringen Betrag (nicht mehr als 250 Euro) und können dies durch Unterlagen aus der Türkei (Dokument mit Stempel) und Banküberweisungen nachweisen.


    Nun haben wir den Bescheid bekommen und dort steht der Punkt:
    Unterstützungsleistungen an Personen im Ausland konnten nicht berücksichtigt werden, weil nicht nachgewiesen wurde, dass die unterhaltsberechtigte Person aus gewichtigen Gründen keiner oder nur in geringem Umfang einer Beschäftigung gegen Entgelt nachgehen konnte.


    Ernsthaft? Wollen die eine 84 jährige Frau in die Produktion, Gemüsehandel oder als Haushaltshilfe anstellen lassen, weil sie das Geld nicht anerkennen lassen wollen?
    Hattet ihr auch schon so tolle Sachen erlebt?
    Was könnte ich nun auch dagegen machen?...

    #2
    AW: Finanzamt betrunken?

    Was könnte ich nun auch dagegen machen?...
    Das steht in der Rechtsbehelfsbelehrung: Innerhalb eines Monats nach Eingang des Steuerbescheids kann Einspruch eingelegt werden.

    Das geht auch elektronisch über Mein ELSTER, vorausgesetzt, man ist dort registriert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Finanzamt betrunken?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das steht in der Rechtsbehelfsbelehrung: Innerhalb eines Monats nach Eingang des Steuerbescheids kann Einspruch eingelegt werden.

      Das geht auch elektronisch über Mein ELSTER, vorausgesetzt, man ist dort registriert.
      Ja das werde ich natürlich machen Danke.
      Aber ich finde so eine Antwort ernsthaft nicht mehr normal, ich weiß nicht was sich der Sachbearbeiter da vorgestellt hat. Am besten Oma einfliegen lassen und zeigen, dass Sie auf Krücken geht...

      Das Problem über Mein Elster ist, dass die Registrierung irgendwie nicht klappen will. Ich werde mir das später nochmal anschauen. Mir fehlen auch noch paar Dokumente, die ich nachreichen muss, weil ich falsche Angaben gemacht habe (zu hohe Mieteinnahmen usw.)

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        #4
        AW: Finanzamt betrunken?

        ... ich weiß nicht was sich der Sachbearbeiter da vorgestellt hat
        Ich auch nicht! Vielleicht hat er das Geburtsdatum falsch gelesen und/oder das Alter falsch berechnet.

        Das Forum kann für solche Fälle keine Hilfestellungen leisten, wie auch?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Finanzamt betrunken?

          Wahrscheinlich hat eine schlecht programmierte Routine "zugeschlagen".

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            #6
            AW: Finanzamt betrunken?

            Zitat von Neill Beitrag anzeigen
            Hallo Leute,
            ich habe heute meine Steuererklärung erhalten und weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll.

            Ich der Sohn habe für meine Eltern die Steuererklärung gemacht.
            Erstens hast du nicht deine Steuererklärung erhalten sondern wohl eher den Steuerbescheid.
            Zweitens wieso dein Bescheid, wenn es um die Erklärung deiner Eltern geht?

            Wenn man schon andere der Trunkenheit bezichtigt, dann sollte man selbst nicht so ein Durcheinander verursachen :-)
            Ich würde daher mal ganz einfach vermuten, dass das Geburtsdatum der Oma falsch oder gar nicht in der Anlage Unterhalt eingetragen war und es deshalb zu der Versagung der Unterhaltszahlungen kam.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Finanzamt betrunken?

              Zitat von Neill Beitrag anzeigen
              .......... Mir fehlen auch noch paar Dokumente, die ich nachreichen muss, weil ich falsche Angaben gemacht habe (zu hohe Mieteinnahmen usw.)
              Hallo Neill,

              wieso machst du eigentlich bewusst falsche Angaben -> doch nicht etwa wegen Trunkenheit ?

              Tschüß

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                #8
                AW: Finanzamt betrunken?

                Erstens hast du nicht deine Steuererklärung erhalten sondern wohl eher den Steuerbescheid.
                Hatte er doch auch geschrieben:

                Nun haben wir den Bescheid bekommen und dort steht der Punkt:
                Der Eintrag eines falsches Geburtsdatum wäre denkbar. Dass bei der Oma kein Geburtsdatum eingetragen wurde, ist nur bei Abgabe auf Papier vorstellbar.

                Eine elektronische Übermittlung ohne Eintrag eines Geburtsdatums bei der unterstützten Person ist nicht möglich!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Finanzamt betrunken?

                  Zitat von Neill Beitrag anzeigen
                  ....
                  Das Problem über Mein Elster ist, dass die Registrierung irgendwie nicht klappen will. Ich werde mir das später nochmal anschauen.....
                  Hallo,
                  hypothetisch wäre auch eine Abgabe auf Papier ohne Geburtsdatum der Oma möglich -> Unterforum Allgemein und Projekt lässt ja alles zu.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Finanzamt betrunken?

                    Schon ne passende Lösung gefunden?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Finanzamt betrunken?

                      Zitat von Boki2 Beitrag anzeigen
                      Schon ne passende Lösung gefunden?
                      Hallo Boki2,

                      zu welcher Frage ?

                      Tschüß

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