Umsatzsteuererklärung

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  • garbo
    Neuer Benutzer
    • 27.09.2019
    • 8

    #1

    Umsatzsteuererklärung

    Hallo miteinander --

    ich bin umsatzsteuerpflichtig und bereite jetzt die Umsatzsteuererklärung 2019 vor.

    Meistens habe ich steuerpflichtige Umsätze, aber in 2019 hatte ich auch zwei Nebentätigkeiten:

    - EUR 800 für eine Dozententätigkeit an der Hochschule --> § 4 Nr. 21 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) Umsatzsteuergesetz (UStG)
    - EUR 150 für ein Konzert bei einer
    kirchlichen Einrichtung, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist --> ???

    Ich denke, dass die EUR 800 bei der Umsatzsteuererklärung Zeile 74 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug | nach § 4 Nummer ... UStG) gehören, aber wohin gehen die EUR 150?

    Danke und viele Grüße



  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Was spricht dagegen, das Konzert bei den steuerpflichtigen Umsätzen einzutragen?

    Kommentar

    • garbo
      Neuer Benutzer
      • 27.09.2019
      • 8

      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Was spricht dagegen, das Konzert bei den steuerpflichtigen Umsätzen einzutragen?
      Der Kunde (diese kirchliche Einrichtung) ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Deswegen zahlt er keine Umsatzsteuer, oder?

      Kommentar

      • mhanft
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2006
        • 1700

        #4
        Das geht vermutlich in dieselbe Zeile, ist halt wohl nur § 4 Nr. 20. Also eigentlich würde man dann als Betrag die gesamten 950 € eintragen und "20+21". Geht da mehr als eine Zuordnung? Wenn nicht, habe ich auch keinen Rat ;(

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15389

          #5
          Ich bin auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Sollte ich mal im Supermarkt Bescheid geben, die verlangen nämlich immer Umsatzsteuer von mir

          Kommentar

          • mhanft
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2006
            • 1700

            #6
            Wenn, dann doch gleich richtig: Da gibt's doch so Musterschreiben, um seine Mitgliedschaft beim Finanzamt zu kündigen...

            Kommentar

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