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agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Dann gibt es am Wochenende ja etwas zum Feiern! Allein die Erstattungszinsen könnten da ein kleines Vermögen ausmachen.
    Hallo,

    für eine anständige Familienfete langt es :-)
    Schönes Wochenende

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich erhielt gestern geänderte Bescheide wg. agB (Krankheitskosten) ab 2004 (BAYERN)

    Gruß FIGUL
    Dann gibt es am Wochenende ja etwas zum Feiern! Allein die Erstattungszinsen könnten da ein kleines Vermögen ausmachen.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Hallo,

    ich erhielt gestern geänderte Bescheide wg. agB (Krankheitskosten) ab 2004 (BAYERN)

    Gruß FIGUL

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  • Maria20180829
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Hallo zusammen,
    danke für die Infos
    Viele Grüße Maria

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    ich revidiere meine o. g. Meinung und stimme Sabre zu.

    Die Bescheide waren vorläufig wegen:

    "des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EStG) bei der
    Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als
    außergewöhnliche Belastung".

    D. h. nicht wg. der agB allgemein, da können auch keine Krankheitskosten mehr nachgereicht werden.

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  • Sabre
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Bei einem Einspruch gegen einen Änderungsbescheid kann nur eine (erneute) Änderung beantragt werden, soweit die ursprüngliche Änderung reicht (§ 351 (1) Abgabenordnung).

    Das heißt:
    Wenn mit dem Änderungsbescheid (wegen der Neuberechnung der AgBs) z. B. eine Erstattung von 500,- € herauskommt, kann man im Einspruch nur noch eine ERHÖHUNG bis zu 500,- € beantragen (es sei denn, man hat eine andere Änderungsvorschrift).

    Ein Einspruch gegen diese Änderungsbescheide bringt also nur dann etwas, wenn du mehr zahlen (bzw. weniger erstattet bekommen) willst / musst.
    Zuletzt geändert von Sabre; 31.08.2018, 11:14. Grund: Berichtigung Tippfehler

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Hallo Maria20180829,

    sind es Erstbescheide, weil du jetzt erst abgegeben hast -> kannst du Einspruch einlegen und Sachverhalte nachreichen.
    Sind es entsprechend dem Thema geänderte Bescheide wegen der agB -> kannst du keine anderen Sachverhalte mehr nachreichen im Einspruch, außer vielleicht noch gefundene außergewöhnliche Belastungen.

    Tschüß

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Ein Einspruch ist sicher zulässig, die anderen Dinge sind aber endgültig, da der Bescheid nur wegen agB vorläufig war. Krankheitskosten könnten aber m. E. noch nachgereicht werden.

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  • Maria20180829
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Hallo zusammen,
    heute sind bei mir für die Jahre 2012, 2013 und 2014 Bescheide geschickt worden.
    Für mich stellt sich die Frage, ob ich mit einem Einspruch auch andere Sachverhalte vorbringen kann?
    Viele Grüße Maria

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Auch in Sachsen sind gestern die ersten Bescheide zur Post. Die Aktion zieht sich aber bis Ende September hin.

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  • Sabre
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Hallo zusammen,

    der Vorläufigkeitsvermerk über die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung kommt seit September 2013.

    Dementsprechend lange dauern die Rechenläufe für die Änderung der Bescheide, denn grds. muss für jeden Bescheid, in dem seit September 2013 eine zumutbare Eigenbelastung erfasst wurde, vom Programm geprüft werden, ob sich die neue Rechtsprechung auswirkt.

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  • Febedie
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Danke.
    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    ...Vorfrage aber natürlich: Bist Du überhaupt betroffen, d.h. ändern sich Deine Bescheide überhaupt ?...
    Ja, betrifft auch 2 meiner Bescheide.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Wenn zwei Länder einen Pilot fahren, dürfte spekulativ davon auszugehen sein, dass die anderen Länder bald folgen, wenn in einem anderen Bundesland das schon angekündigt wird. Vorfrage aber natürlich: Bist Du überhaupt betroffen, d.h. ändern sich Deine Bescheide überhaupt ? Wenn nein, dann bekommst Du natürlich auch keinen Bescheid.

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  • Febedie
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Danke für die Info.
    Gibt es auch Erkenntnisse, wann Niedersachsen dran ist?

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze

    Habe am WE erfahren, dass Bayern und NRW die Pilot-Bundesländer waren für diese maschinelle Änderung. In Hessen soll es Mitte September mit den ersten FAs losgehen und bis Jahresende abgeschlossen sein.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 27.08.2018, 05:52.

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