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falsche Steuer-ID, Steuerklasse 6 und Rueckzug ins Ausland

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    falsche Steuer-ID, Steuerklasse 6 und Rueckzug ins Ausland

    Hallo an alle,
    Ich waere wirklich dankbar fuer einen tatkraeftigen Ratschlag.

    Ich bin Deutscher, habe aber fast 10 Jahre im Ausland (UK) gelebt, bevor ich dann fuer 6 Monate nach Deutschland gezogen bin und dort auch gearbeitet habe.

    Nach meinem Umzug nach Deutschland hat man mir eine Steuer-ID zugeteilt. Mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass diese falsch sei und bei der Lohnsteueranmeldung nicht durchgehen wuerde. Ich wurde daher mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Da ich in Airbnb Unterkuenften lebte, wurde ich auch nicht beim Einwohnermeldeamt registriert und kann daher auch nicht dort nach einer Steuernummerberichtigung fragen. Ich habe mich mehrfach mit der Bundeszentrale fuer Steuern in Verbindung gesetzt und erhielt auch dort keine Hilfe.

    Mein Problem jetzt - ich habe mehrere Tausende Euro Steuern ueberbezahlt und ziehe in 2 Wochen wieder zurueck ins Ausland Wie bekomme ich den ueberbezahlten Betrag zurueck? Per Steuererklaerung? Wie gehe ich das an, wenn meine Steuernummer falsch ist (angeblich)? Fuer mich ist das ein grosses Problem und ich bin fuer jede Anregung dankbar

    Vielen Dank und Gruss,
    Redna

    #2
    AW: falsche Steuer-ID, Steuerklasse 6 und Rueckzug ins Ausland

    Wie bekomme ich den ueberbezahlten Betrag zurueck? Per Steuererklaerung? Wie gehe ich das an, wenn meine Steuernummer falsch ist (angeblich)? Fuer mich ist das ein grosses Problem und ich bin fuer jede Anregung dankbar
    Eine Steuererklärung kannst du selbstverständlich einreichen. Das hängt jetzt nicht davon ab, ob du eine gültige ID erhalten hast. Du schreibst:

    Nach meinem Umzug nach Deutschland hat man mir eine Steuer-ID zugeteilt. Mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass diese falsch sei und bei der Lohnsteueranmeldung nicht durchgehen wuerde.
    Vielleicht hat er dich zu früh angemeldet. Es dauert ein paar Tage, bis eine ID in ELStAM verfügbar ist. Eine Steuernummer hast du ohnehin nicht, da beantragst du einfach eine neue Steuernummer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: falsche Steuer-ID, Steuerklasse 6 und Rueckzug ins Ausland

      Zitat von Rednaxela Beitrag anzeigen
      Hallo an alle,
      Ich waere wirklich dankbar fuer einen tatkraeftigen Ratschlag.

      Mein Problem jetzt - ich habe mehrere Tausende Euro Steuern ueberbezahlt und ziehe in 2 Wochen wieder zurueck ins Ausland Wie bekomme ich den ueberbezahlten Betrag zurueck? Per Steuererklaerung?
      Hallo Rednaxela,

      du kannst deine Steuererklärung auch elektronisch aus dem Ausland übersenden. Hier gibt es die kostenlose Software ->https://www.elster.de/elsterweb/info...elsterformular

      Du brauchst den Hauptvordruck, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand.
      Nach dem Senden druckst du eine komprimierte Steuererklärung aus, unterschreibst diese und sendest die an das für deinen jetzigen Wohnsitz in Deutschland zuständige Finanzamt.
      Bei Auswahl der Steuernummer kreuzt du an -> Ich habe keine aktuelle Steuernummer.

      Tschüß

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        #4
        AW: falsche Steuer-ID, Steuerklasse 6 und Rueckzug ins Ausland

        Erst sagst Du die ID-Nr. wäre falsch, ein paar Sätze später ist es die Steuernummer.

        Deinem Arbeitgeber müsstest Du erstere mitteilen. Die bekommst Du aber nur, wenn Du in Deutschland gemeldet bist.

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          #5
          AW: falsche Steuer-ID, Steuerklasse 6 und Rueckzug ins Ausland

          Zitat von Rednaxela Beitrag anzeigen
          ......
          Nach meinem Umzug nach Deutschland hat man mir eine Steuer-ID zugeteilt. Wie gehe ich das an, wenn meine Steuernummer falsch ist (angeblich)?........
          Hallo L.E.Fant,

          die Identifikationsnummer hat er ja offensichtlich erhalten und deshalb auch mit dem BZST telefoniert, Steuernummer sollte er keine haben.
          Was der Arbeitgeber für eine Fehlermeldung bekommen hat, weiß man ja nicht -> eine Variante wäre die Vermutung von Charlie24.
          Natürlich kann die Id.-Nr. auch stillgelegt sein, weil er ja wiederum schreibt, dass er nicht beim EMA gemeldet wurde.
          Die Auskunft hätte ihm das BZST natürlich geben können.

          Tschüß

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            #6
            AW: falsche Steuer-ID, Steuerklasse 6 und Rueckzug ins Ausland

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            die Identifikationsnummer hat er ja offensichtlich erhalten und deshalb auch mit dem BZST telefoniert
            Die Identifikationsnummer ist angeblich falsch. Also hat er womöglich eine andere Nummer angegeben.

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            eine Variante wäre die Vermutung von Charlie24
            Ich weiß es doch auch nicht besser als Charlie. Er vermutet, ich vermute.

            Zitat von Rednaxela Beitrag anzeigen
            wurde ... auch nicht beim Einwohnermeldeamt registriert
            Also, wer nicht in Deutschland gemeldet ist, der bekommt normalerweise auch keine ID-Nr.

            Wenn's zwei nicht wissen, was hast Du dann an meinem Posting auszusetzen, holzgoe?

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              #7
              AW: falsche Steuer-ID, Steuerklasse 6 und Rueckzug ins Ausland

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              ......Wenn's zwei nicht wissen, was hast Du dann an meinem Posting auszusetzen, holzgoe?
              Hallo L.E.Fant,

              wir sind schon drei, die es nicht wissen;
              Entschuldigung, das sollte keine Kritik an deinem Beitrag sein, es waren eigentlich nur Überlegungen, wie es sein könnte -> wer zehn Jahre im Vereinigten Königreich gelebt hat, kann schon mal die steuerlichen Begriffe in Deutschl. durcheinanderbringen. ,

              Tschüß

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                #8
                AW: falsche Steuer-ID, Steuerklasse 6 und Rueckzug ins Ausland

                Guten Morgen,
                Vielen Dank fuer die nuetzlichen Beitraege und Anregungen.
                Stimmt, ich habe die Begriffe verwechselt. Mea Culpa. Meine Steuer-ID ist laut Arbeitgeber falsch.
                In Deutschland bin ich nicht gemeldet und daher wurde mir diese Steuer-ID direkt vom BZST zugeteilt. Ich werde dann zu Beginn des neuen Jahres meine Steuer online erklaeren (danke fuer den Link). Gibt es noch irgendwas, das ich von hier, in meinen letzten zwei Wochen erledigen muss, damit alles reibungslos laeuft?
                Vielen Dank,
                Rednaxela

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                  #9
                  AW: falsche Steuer-ID, Steuerklasse 6 und Rueckzug ins Ausland

                  wenn du noch zwei Wochen hier bist, könnte es noch reichen, ein Zertifikat zu beantragen, um authentifiziert unterschreiben zu können. Das geht aber nur, wenn du eine Meldeadresse hast. Ansonsten musst du halt dann eine komprimierte Erklärung ausdrucken, unterschreiben und zusätzlich zur elektronischen Übermittlung übersenden.

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                    #10
                    AW: falsche Steuer-ID, Steuerklasse 6 und Rueckzug ins Ausland

                    Danke, Kloebi! Fuer 2 Wochen finde ich nichts mehr, wo ich mich anmelden kann. Gruss Rednaxela

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