Hallo in die Runde,
ich benötige Unterstützung für folgenden Sachverhalt:
1.Ich habe einen Dienstwagen, der nach der 1%-Regelung versteuert wird und trage die Benzinkosten selbst. Diese kann ich ja als Werbungskosten geltend machen. In welche Zeile trage ich dies ein?
2. Ich bin rein im Aussendienst tätig und nur einmal in der Woche im Hauptsitz der Firma, um alle Unterlagen abzugeben und neue abzuholen. Dauer max 2 Stunden. Ist es korrekt, dass ich dann keine erste Arbeitsstelle angebe oder muss ich diese dennoch angeben?
3. Meine tägliche Auswärtstätigkeit ist von 07:30 - 16:30. Kann ich Verpflegungsmehraufwand geltend machen (müssen Belege mit eingereicht werden?) für die reinen Aussendiensttage?
Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung.
ich benötige Unterstützung für folgenden Sachverhalt:
1.Ich habe einen Dienstwagen, der nach der 1%-Regelung versteuert wird und trage die Benzinkosten selbst. Diese kann ich ja als Werbungskosten geltend machen. In welche Zeile trage ich dies ein?
2. Ich bin rein im Aussendienst tätig und nur einmal in der Woche im Hauptsitz der Firma, um alle Unterlagen abzugeben und neue abzuholen. Dauer max 2 Stunden. Ist es korrekt, dass ich dann keine erste Arbeitsstelle angebe oder muss ich diese dennoch angeben?
3. Meine tägliche Auswärtstätigkeit ist von 07:30 - 16:30. Kann ich Verpflegungsmehraufwand geltend machen (müssen Belege mit eingereicht werden?) für die reinen Aussendiensttage?
Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung.
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