Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Firmenwagen / Benzinkosten / Aussendiensttätigkeit / Verpflegungsmehraufwand

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Firmenwagen / Benzinkosten / Aussendiensttätigkeit / Verpflegungsmehraufwand

    Hallo in die Runde,

    ich benötige Unterstützung für folgenden Sachverhalt:

    1.Ich habe einen Dienstwagen, der nach der 1%-Regelung versteuert wird und trage die Benzinkosten selbst. Diese kann ich ja als Werbungskosten geltend machen. In welche Zeile trage ich dies ein?
    2. Ich bin rein im Aussendienst tätig und nur einmal in der Woche im Hauptsitz der Firma, um alle Unterlagen abzugeben und neue abzuholen. Dauer max 2 Stunden. Ist es korrekt, dass ich dann keine erste Arbeitsstelle angebe oder muss ich diese dennoch angeben?
    3. Meine tägliche Auswärtstätigkeit ist von 07:30 - 16:30. Kann ich Verpflegungsmehraufwand geltend machen (müssen Belege mit eingereicht werden?) für die reinen Aussendiensttage?

    Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung.

    #2
    1) Nein, das sind keine Werbungskosten. Du kannst höchsten eine Korrektur des geldwerten Vorteils beantragen. Einzelheiten dazu verrät dir der steuerliche Berater deines Vertrauens oder ggf. die Suchfunktion.
    2) was steht in deinem Arbeitsvertrag zum Arbeitsort / erste Tätigkeitsstätte? Die Zuordnung durch den Arbeitgeber ist maßgebend.
    3) Verpflegungsmehraufwand gibt ab einer beruflichen Abwesenheit von mehr als 8 Stunden im Außendienst
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Du kannst höchsten eine Korrektur des geldwerten Vorteils beantragen.
      Aber auch nur, soweit der Arbeitgeber die Eigenbeteiligung nicht bereits beim Sachbezug berücksichtigt hat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X