Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Kind angeben trotz Trennung und Kind lebt bei der Mutter

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Kind angeben trotz Trennung und Kind lebt bei der Mutter

    Hallo zusammen,

    ich habe Probleme bei der LstErkl. 2018.
    Lebe getrennt, Scheidungstermin folgt, Kinder leben bei der Mutter.
    Habe diverse Fehlermeldungen sobald ich die Anlagen Kind hinzufüge, das dies nur bei Zusammenveranlagung geht, bzw. es wird das Formular für meine Ex angezeigt, das ich ja nicht ausgefüllt habe weil ich die Erklärung nur für mich abgeben muss.
    Lösch ich die Anlagen bekomme ich keine Fehlermeldung.

    Also die Frage:
    Darf ich die Kinder (1 Freibetrag auf der Karte und Kindergeld bekommt die EX) gar nicht angeben?

    Gruß

    Thomas

    #2
    Hallo,

    hast du mal den Hinweis zu diesem Unterforum gelesen?
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
    Das hat doch wohl nichts mit deiner Frage zu tun.
    Selbstverständlich kannst du bei Einzelveranlagung die Anlage Kind hinzufügen.
    Du gibst Kindschaftsverhältnis zu weiterer Person an

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Und eine LstErkl oder Lohnsteuererklärung gibt es nicht, es heißt Einkommensteuererklärung.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Und, um das Ganze zu vervollständigen, die Anlage Kind gilt auch, wenn man getrennt ist und das Kind woanders lebt? Wurde eventuell ein Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau angegeben? Die taucht nur bei Zusammenveranlagung auf und ist ansonsten eine sonstige Person

        Kommentar


          #5
          Wenn das Trennungsjahr vor 2018 liegt, darf auch Einzelveranlagung nicht angehakt bzw. angekreuzt werden, da nur im Trennungsjahr ein Wahlrecht besteht.

          Nachdem das Thema nichts mit der Lohnsteuerbescheinigung zu tun hat, verschiebe ich es mal in ein besser passendes Unterforum.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X