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Auslandsstudium Tochter - was kann man absetzen?

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    Auslandsstudium Tochter - was kann man absetzen?

    Hallo Zusammen,

    ich bräuchte mal dringend Eure Hilfe, weil ich mich auf dem Gebiet nicht so auskenne:

    Meine Tochter, für die noch Kindergeldanspruch besteht, mach seit September 2019 ein einjähriges Studium an einer
    Universität in Großbritannien.

    Für dieses Studium mussten wir die Studiengebühren - umgerechnet ca. 10.000 Euro ! - in einer Summe bezahlen.

    Hinzu kommt noch die im Voraus gezahlte Miete für ihre Studentenwohnung.

    Anzumerken ist, dass unsere Tochter kein eigenes Einkommen hat und von uns - so gut es geht - finanziert wird.

    Nun meine bzw. unsere Frage:

    Kann man die genannten Studiengebühren sowie die Miete für die Studentenwohnung bei der Steuer absetzen und wenn ja wo ?

    Und falls man nichts absetzen kann: wieso nicht ?


    Ich muss noch Folgendes anmerken:

    Unsere Tochter hat vor ihrem Studium eine Fremdsprachenkorrespondenten-Schule besucht. Hier konnte man das monatlich gezahlte Schulgeld
    problemlos von der Steuer absetzen.

    Ich bzw. wir sind Euch für Eure Antworten sehr dankbar

    Gruß

    Andreas:

    PS: Ich habe bezüglich dieses Themas schon schriftlich beim zuständigen Finanzamt nachgefragt. Die hilfreiche Antwort lautete, dass ich mich doch an einen Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein wenden solle!!

    Komischerweise hatte ich damals bezüglich der Absetzbarkeit für die Kosten der Fremdsprachenkorrespondenten-Schule eine hilfreiche Antwort erhalten, mit der ich auch etwas anfangen konnte.......

    #2
    Hallo,

    du kannst in deiner Erklärung mit Sicherheit NICHTS absetzen.
    Das war auch so bei der Fremdsprachenkorrespondentin.
    Das kann nur deine Tochter in ihrer eigenen Erklärung absetzen.
    Bei der bleibt nur in der Anlage Kind -auswärtige Unterbringung-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Auch in diesem Forum darf keine Steuerberatung geleistet werden, da geht es dir deshalb nicht anders als bei deiner Anfrage am Finanzamt.

      Da noch ein Kindergeldanspruch besteht, wird da außer dem, was die Anlage Kind selbst hergibt, nichts gehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für Eure Antworten.

        Mich hat eben nur gewundert, dass ich damals das Schulgeld für die Fremdsprachenschule problemlos in der Einkommenssteuererklärung angeben konnte,

        Dass ich das kann wurde mir damals sogar vom FA schriftlich bestätigt.

        Aber offensichtlich kann man Studiengebühren nicht absetzen.

        Andreas

        Kommentar


          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          du kannst in deiner Erklärung mit Sicherheit NICHTS absetzen.
          Das war auch so bei der Fremdsprachenkorrespondentin.
          Das kann nur deine Tochter in ihrer eigenen Erklärung absetzen.
          Bei der bleibt nur in der Anlage Kind -auswärtige Unterbringung-

          Gruß FIGUL
          Das war damals bei der Fremdsprachenkorrespondentin eben nicht so. Da konnte ich das Schulgeld angeben .......

          Kommentar


            #6
            Es wird zwischen Schulgeld und Studiengebühren unterschieden. Schulgeld für eine Privatschule kann in einem gewissen Umfang bei den Sonderausgaben

            steuerlich berücksichtigt werden, Studiengebühren jedoch nicht. Einzelheiten sind in der Hilfe zu Zeile 65 der Anlage Kind nachzulesen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              Schule hab ich in deinem Eingangsbeitrag überlesen.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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