Hallo,
wenn man parallel zu einer Vollzeitbeschäftigung eine Fortbildung absolviert, kann man Fahrtkosten (Wohnung <-> Fortbildungsstätte) sowie Verpflegungskosten geltend machen.
1. Können diese Fahrtkosten auch im Rahmen einer Fahrgemeinschaft geltend gemacht werden?
2. Gilt dies auch, wenn vor oder nach der Fortbildung kurz gearbeitet wird, obwohl man am Tag der Fortbildung freigestellt ist?
Vielen Dank
wenn man parallel zu einer Vollzeitbeschäftigung eine Fortbildung absolviert, kann man Fahrtkosten (Wohnung <-> Fortbildungsstätte) sowie Verpflegungskosten geltend machen.
1. Können diese Fahrtkosten auch im Rahmen einer Fahrgemeinschaft geltend gemacht werden?
2. Gilt dies auch, wenn vor oder nach der Fortbildung kurz gearbeitet wird, obwohl man am Tag der Fortbildung freigestellt ist?
Vielen Dank
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