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Fahrt- und Verpflegungskosten bei Fortbildung

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    Fahrt- und Verpflegungskosten bei Fortbildung

    Hallo,

    wenn man parallel zu einer Vollzeitbeschäftigung eine Fortbildung absolviert, kann man Fahrtkosten (Wohnung <-> Fortbildungsstätte) sowie Verpflegungskosten geltend machen.

    1. Können diese Fahrtkosten auch im Rahmen einer Fahrgemeinschaft geltend gemacht werden?

    2. Gilt dies auch, wenn vor oder nach der Fortbildung kurz gearbeitet wird, obwohl man am Tag der Fortbildung freigestellt ist?

    Vielen Dank

    #2
    1. ja 2. ja

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      #3
      1. Können diese Fahrtkosten auch im Rahmen einer Fahrgemeinschaft geltend gemacht werden?
      Bei Dienstreisen (Fortbildung fällt darunter) sind die tatsächlichen Fahrtkosten maßgeblich, nicht die Entfernungspauschale.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Upps, ich hatte an eine von der Beschäftigung unabhängige Fortbildung gedacht. Aber wenn ich die Frage nochmal lese, da ist Charlies Auffassung sicher richtig.

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          #5
          Zunächt mal besten Dank für die eure Rückmeldungen!

          Bei welcher Art der Fortbildung wäre dann die Entfernungspauschale maßgeblich? Freiwillig angetretene, also nicht vom öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber angeordnete Fortbildung etwa? Allerdings trägt der Arbeitgeber die Kosten der Fortbildung und stellt - wie bereits oben gesagt - von der Arbeit frei. Denn bei Fahrgemeinschaften entstehen regelmäßig keine tatsächlichen Fahrtkosten, mit der Folge, dass steuerlich nichts geltend gemacht werden kann.

          Verpflegungskosten: Hier müsste man dann zum Nachweis der tatsächlichen Kosten ständig Belege sammeln, was relativ umständlich ist.

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            #6
            Verpflegungsmehraufwand hängt allein von der täglichen Dauer der Auswärtstätigkeit ab, die Abwesenheit muss mehr als 8 Stunden betragen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo,

              Zitat: Bei welcher Art der Fortbildung wäre dann die Entfernungspauschale maßgeblich? Bei keiner!!!
              Hat Charlie24 schon geschrieben: tatsächliche Fahrtkosten/gefahrene km.
              Verpflegungsmehraufwand > 8Std auswärts

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt beim bereits erworbenen Abschluss als Verwaltungsfachangestellter gilt auch als Fortbildung in o.g. Sinne?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von ronny1975 Beitrag anzeigen
                  Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt beim bereits erworbenen Abschluss als Verwaltungsfachangestellter gilt auch als Fortbildung in o.g. Sinne?
                  Ja natürlich, du hast ja eine abgeschlossene Berufsausbildung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Alles klar. Danke. Hab das schon vermutet.
                    Dann sind eben keine Fahrtkosten steuerlich absetzbar, da eine kostenlose Mitfahrgelegenheit besteht.
                    Eine Abwesenheit über 8 Std ist auf jeden Fall gegeben, daher bleibt nur die Verpflegungspauschale ohne gesonderten Nachweis (sorry für Tautologie). Besser als nichts.

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                      #11
                      Zitat von ronny1975 Beitrag anzeigen
                      Dann sind eben keine Fahrtkosten steuerlich absetzbar, da eine kostenlose Mitfahrgelegenheit besteht.
                      Seh es positiv, Kosten nicht gehabt ist besser/günstiger als Kosten abgesetzt.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
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                        #12
                        Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen die Fortbildungskosten erstattet bzw. selbst bezahlt, ist das für Sie steuerfrei. Denn die Kosten für die Fortbildung zählt nicht zu Ihrem zu versteuernden Arbeitslohn. Bisher gab es jedoch eine entscheidende Voraussetzung: Die Fortbildung muss überwiegend im betrieblichen Interesse Ihres Arbeitgebers stattgefunden haben. Allgemeine Fortbildungen zur Erweiterung Ihrer beruflichen Kompetenzen waren von der Steuerfreiheit ausgenommen. Der Fiskus diese Regelung gelockert. Seit Januar 2020 sind auch Erstattungen Ihres Arbeitgebers für Fortbildungen steuerfrei, die der Verbesserung Ihrer beruflichen Kompetenzen dienen. Dazu zählen z. B. (nicht mehr nur arbeitsplatzbezogene) Computer- oder Sprachkurse.
                        Zuletzt geändert von Picard777; 21.02.2020, 09:23. Grund: Verweis auf Link entfernt

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                          #13
                          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

                          Seh es positiv, Kosten nicht gehabt ist besser/günstiger als Kosten abgesetzt.
                          So is' es.....

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                            #14
                            Hallo, ich möchte zu dem Thema anhand einem Beispiel noch eine Frage stellen.

                            Ein Bekannter von mir arbeitet festangestellt 5 Tage Tagschicht. Für die Fahrkosten von 20km (einfache Strecke) hat er die Entfernungapauschale genutzt.
                            Seit September 2020 macht er nun eine Fortbildung in Abendschule. Diese findet 3 mal die Woche Dienstag, Donnerstag, Samstag statt. Die Schule befindet sich in der Nähe der Arbeitsstelle und bedarf eines Umweg von insgesamt 5 km. Dienstag und Donnerstag besucht er diese direkt nach der Arbeit.
                            Neben den Kursgebühren fallen auch noch die Fahrkosten an. Für die Samstage belaufen sich die Fahrkosten auf 22,5km x 0,30€ x 2.
                            Für die Dienstage und Donnerstage würde er die zusätzlich gefahren Kilometer mit 5km x0,30€ für die Fahrkosten angegeben.
                            Frage: Ist dies so möglich und kann er für die Di/Do Tage die Verpflegungspauschale für die Abwesenheit >8 Std angeben?

                            LG mysn
                            Zuletzt geändert von mysn; 14.07.2020, 10:46.

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                              #15
                              Das sind alles steuerrechtliche Fragen, die keinen Bezug zur elektronischen Steuererklärung haben.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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