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Erinnerung vom Finanzamt

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    Erinnerung vom Finanzamt

    Hallo zusammen,

    bin heute ein bisschen Ratlos. Erstelle schon Steuererklärungen seit einigen Jahren für meine Eltern und meine, damals Freundin jetzt Frau, Steuererklärungen.

    Nun haben wir vor 2 Jahren geheiratet und die erste Steuererklärung als verheiratetes Paar noch als Einzelveranlagung von Ehepartner abgegeben. Das war 2017 für 2016.

    Da war noch alles gut und wir haben den Steuerbescheid erhalten und das Geld auf dem Konto und keine weiteren Rückfragen waren nötig.

    Im Jahr 2018 für das Jahr 2017 haben wir uns entschlossen dieses mal eine Zusammenveranlagung zu erstellen.

    Soweit so gut.

    Diese habe ich dann ebenfalls erstellt unter der Angabe der Angaben der uns bekannten Steuernummern. Abgegeben und ein bisschen gewartet.

    Irgendwann war der Steuerbescheid da und das Geld für 2017 auf dem Konto.

    Jetzt komme ich heute nach Hause und habe 2 Briefe vom Finanzamt in der Post. Einmal für mich und einmal für meine Frau.

    Beide geöffnet und zack, ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt das wir unseren Einkommenssteuererklärung für 2017 noch nicht abgegeben haben und diese bis zum 29.09. abgeben müssen.

    Meine Frage ist, habe ich hier irgendwas falsch gemacht oder nicht beachtet? Oder wurde der Wechsel von Einzel auf Zusammenveranlagung beim Amt übersehen?

    Würde da ja gerne anrufen, aber heute wird das nichts mehr weil, Öffnungszeiten von 8-15 Uhr....also erst Morgen....

    Frage mich halt was ich im Gespräch als schlimmstes erwarten kann.

    Falls wer eine Ahnung hat, bitte ich um Info.

    Vielen Dank im voraus

    #2
    AW: Erinnerung vom Finanzamt

    Haben wir nach meiner Erinnerung nach der Hochzeit bzw. Zusammenveranlagung auch gekriegt (evtl. auch nur meine Frau, weil sie unter ihrer bisherigen Steuernummer ja keine Erklärung mehr abgegeben hat). Jedenfalls konnte man auf diesem Schreiben auf der Rückseite ankreuzen bzw. ausfüllen "ich habe meine Steuererklärung am ... mit der Steuernummer ... abgegeben". Das haben wir eingeschickt, und alles war OK.

    Also übersehen die das schon mal (bzw. wissen einfach nicht, dass ihr eine gemeinsame Erklärung abgebt). Auch Finanzämter sind nur Menschen Aber anrufen schadet natürlich auch nix.

    Kommentar


      #3
      AW: Erinnerung vom Finanzamt

      Frage mich halt was ich im Gespräch als schlimmstes erwarten kann.
      Nichts schlimmes, so etwas passiert schon mal. Such dir den Bescheid für 2017 raus, damit du eure neue Steuernummer für die Zusammenveranlagung zur Hand hast.

      Auf den Erinnerungsschreiben stehen nämlich höchstwahrscheinlich die früheren Steuernummern.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Erinnerung vom Finanzamt

        Zitat von HcKDragon Beitrag anzeigen
        .......
        Frage mich halt was ich im Gespräch als schlimmstes erwarten kann.
        ........
        Hallo HcKDragon,

        du kannst auch die Erinnerungsschreiben nehmen und bei beiden Briefen drauf schreiben -> Erklärung abgegeben unter Steuernummer Soundso und schickst es zurück.
        Natürlich kannst du auch anrufen -> das Finanzamt beißt nicht.

        Tschüß

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