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Umgang mit GWG-Posten bei Geschäftsauflösung

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    Umgang mit GWG-Posten bei Geschäftsauflösung

    Moin zusammen!

    Ich bin normaler Arbeitnehmer und hatte bislang zwei "Nebengewerbe" - einmal eine Photovoltaikanlage und ein kleines IT-Nebengewerbe. Letzteres habe ich zum 31.12.2019 aufgegeben, weil sich alleine der Aufwand, beide Gewerbe aufzuteilen (Umsatzsteuermeldungen, EÜR etc.) im Hinblick auf die geringen Umsätze einfach nicht mehr lohnte.

    Nun habe ich für das IT-Nebengewerbe noch eine GWG-Position, die ich über die Jahre abschreibe), Anschaffungskosten waren 800€ brutto. 2019 war das zweite Abschreibungsjahr. Wie gehe ich damit jetzt um, was die Geschäftsauflösung angeht? Kann ich die beiden ausstehenden Jahre quasi "sofort" abschreiben?

    Besten Dank im Voraus!

    #2
    Nein, das kannst Du natürlich grundsätzlich nicht.
    Welche Software verwendest Du denn?

    Zitat von matze787 Beitrag anzeigen
    der Aufwand, beide Gewerbe aufzuteilen (Umsatzsteuermeldungen
    In den Voranmeldungen sind die Umsätze aus allen Unternehmungen zusammenzufassen, eine Aufteilung ist nicht möglich.

    Kommentar


      #3
      Die Geschäftsauflösung führt zu einer Entnahme mit dem Teilwert, aber das ist Steuerrecht und kein Thema der elektronischen Steuererklärung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Nein, das kannst Du natürlich grundsätzlich nicht.
        "Natürlich" nicht? Naja, irgendwas muss mit dem Restwert ja passieren...

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Welche Software verwendest Du denn?
        Wiso Steuer Sparbuch.

        Charlie24 - ich dachte, das sei hier auch ontopic. Dann muss ich im Zweifel wohl das Finanzamt selbst fragen...ist ja nichts kompliziertes, sondern eine Grundsatzfrage.

        Danke an Euch!


        Kommentar


          #5
          .. sondern eine Grundsatzfrage.
          Die Grundsatzfrage habe ich ja auch beantwortet: Entnahme mit dem Teilwert
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            OK, dann nur, damit ich das verstehe...nehmen wir mal an, das Gerät hat noch einen Restwert von 600€, die normale Abschreibung wäre 150€ für 2019 gewesen und es gibt noch einen Restwert von 450€ in 2020. Dann erfolgt die Geschäftsauflösung zum 31.12.2019.

            Welchen Wert darf/muss ich für 2019 nun ansetzen?

            Nochmals danke für die Unterstützung!

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              #7
              Die normale AfA für 2019 ist bei einer Abmeldung zum 31.12.2019 ja kein Problem. Das Gerät geht mit einem Restbuchwert von 450,00 € am 31.12.2019 ab.

              Der Abgang wird in der AVEÜR (Anlageverzeichnis Teil 2) eingegeben. Die Entnahme zum Teilwert erklärst du in Zeile 18 der EÜR. In der amtl. Anleitung

              steht zur Erläuterung: Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut

              ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Das kann mehr oder weniger sein als der Restbuchwert beim Abgang.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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