Moin zusammen!
Ich bin normaler Arbeitnehmer und hatte bislang zwei "Nebengewerbe" - einmal eine Photovoltaikanlage und ein kleines IT-Nebengewerbe. Letzteres habe ich zum 31.12.2019 aufgegeben, weil sich alleine der Aufwand, beide Gewerbe aufzuteilen (Umsatzsteuermeldungen, EÜR etc.) im Hinblick auf die geringen Umsätze einfach nicht mehr lohnte.
Nun habe ich für das IT-Nebengewerbe noch eine GWG-Position, die ich über die Jahre abschreibe), Anschaffungskosten waren 800€ brutto. 2019 war das zweite Abschreibungsjahr. Wie gehe ich damit jetzt um, was die Geschäftsauflösung angeht? Kann ich die beiden ausstehenden Jahre quasi "sofort" abschreiben?
Besten Dank im Voraus!
Ich bin normaler Arbeitnehmer und hatte bislang zwei "Nebengewerbe" - einmal eine Photovoltaikanlage und ein kleines IT-Nebengewerbe. Letzteres habe ich zum 31.12.2019 aufgegeben, weil sich alleine der Aufwand, beide Gewerbe aufzuteilen (Umsatzsteuermeldungen, EÜR etc.) im Hinblick auf die geringen Umsätze einfach nicht mehr lohnte.
Nun habe ich für das IT-Nebengewerbe noch eine GWG-Position, die ich über die Jahre abschreibe), Anschaffungskosten waren 800€ brutto. 2019 war das zweite Abschreibungsjahr. Wie gehe ich damit jetzt um, was die Geschäftsauflösung angeht? Kann ich die beiden ausstehenden Jahre quasi "sofort" abschreiben?
Besten Dank im Voraus!
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