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Einkommensteuer - Mantelbogen

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    Einkommensteuer - Mantelbogen

    Liebes Team!

    Ich sitze seit Stunden wie der Ochs vor dem Berg. Ich bin Deutsche, Rentnerin (68 Jahre alt), lebe mit meinem Mann im Ausland (Portugal). Ich beziehe deutsche Rente, mein Mann bezieht keinerlei Rente. Als wir noch in Deutschland lebten, gab ich die gemeinsame Steuererklärung mit ihm als Steuerpflichtige, obwohl es nur mein Einkommen gab. Soweit so gut, habe lange gebraucht dies zu verstehen, jedoch funktionierte es.

    Nun lebe ich seit 2015 in Portugal. Bei der Einkommenserklärung 2016 wurde ich mit der Behauptung überrascht, dass ich keine gemeinsame Erklärung mehr abgeben dürfte. Ich gab also zwei Erklärungen in Papierform ab. Jetzt verlangt man, dass die Erklärung über ELSTER laufen soll. Ich schaffe es alle Anlagen zur Vermietung und Verpachtung auszufüllen, jedoch nicht das wichtigste Formular, nämlich den Mantelbogen. Ich bin der Steuerpflichtige, jedoch bin ich verheiratet so ist automatisch mein Mann der Steuerpflichtige. Ich bin Deutsche er ist Brasilianer (81 Jahre alt, kein Einkommen). Dann beginnen die Fragen mit beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtig, die ich bei bestem Willen nicht beantworten kann.

    Meine Frage: Gibt es auch eine telefonische Kontaktnummer oder bin ich darauf angewiesen einen Steuerberater einzuschalten?

    Besten Dank und Gruß aus Portugal

    Salome

    #2
    AW: Einkommensteuer - Mantelbogen

    Ob die für Auslandsanrufe angegebenen Nummern der Elster-Hotline wirklich funktionieren, kann ich nicht sagen.

    Rentenbezieher im Ausland müssten eine persönliche ID vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen bzw. bekommen haben. Damit kann man sich bei Mein ELSTER registrieren.

    In Mein ELSTER lassen sich sowohl Steuererklärungen für unbeschränkt wie auch für beschränkt Steuerpflichtige erstellen, die dann elektronisch übermittelt werden.

    https://www.elster.de/eportal/start

    Was macht denn beim Hauptvordruck Probleme? Wenn der Ehemann keine Einkünfte aus Deutschland bezieht, muss er doch auch keine erklären.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 31.08.2018, 19:03.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einkommensteuer - Mantelbogen

      Es gibt hier kein Team, sondern nur Anwender, die anderen Anwendern helfen.
      Wer nicht in Deutschland lebt, aber deutsches Einkommen hat, ist beschränkt steuerpflichtig. Zusammenveranlagung geht da nicht. Bei einer Veranlagung für sich alleine ist man selbst die steuerpflichtige Person, wer sonst?

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        #4
        AW: Einkommensteuer - Mantelbogen

        Hallo salome,

        ich habe jetzt deinen Beitrag nochmal aufmerksam durchgelesen. Kann es sein, dass du für die Erklärung das Formular ESt 1 A statt das Formular ESt 1 C verwendest?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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