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EInspruch über den Bescheid erheben ?!?

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    EInspruch über den Bescheid erheben ?!?

    Guten Abend alle zusammen :-)

    vorneweg bin ich mir nicht sicher ob das hier überhaupt rein gehört, wenn ich falsch liegen sollte kann man das thema ja dann in das richtige forum schieben ;-)

    So nun zur Frage : Ich habe meinen Bescheid für 2017 bekommen, leider wurde da einige Dinge die ich als Sonderausgaben sehe nicht verrechnet, okay manches ist ja vllt auch nicht berücksichtigt worden weil betrag zu gering etc pp. doch beim weiteren durchlesen ist mir aufgefallen das ich 124 Euro bezahlen muss für kapitalerträge ( genau gesagt : Berechnung der Einkünfte, die nach $32d Abs. 1 ESTG besteuert werden (abgeltungssteuer)

    Ich habe aber keine Ahnung woher dieser Kapitalertrag kommen soll, habe weder kapital oder sowas irgendwo angelegt oder sonstiges.

    Die einzigste Vermutung wäre der Fall das mir Einkünfte aus dem Erhalt der Steuererklärung vom Vorjahr berechnet wurden, ansonsten habe ich keinen blassen Schimmer.

    Ich schaue mir jetzt nochmal ältere Bescheide an und überprüfe dort die angaben.

    Ich bedanke mich im vorraus für die hilfe und hoffe es gibt eine plausible erklärung dafür, ansonten werden ich wohl einspruch einlegen :-/

    PS. Seit 2017 verheiratet :-)

    #2
    AW: EInspruch über den Bescheid erheben ?!?

    Kapitalertragsteuer muss unter anderem für Erstattungszinsen, die man vom Finanzamt erhalten hat, entrichtet werden.
    Im Übrigen solltest du wissen, ob du deiner Steuererklärung eine Anlage KAP beigefügt hast.

    Mit ELSTER, der elektronischen Steuererklärung haben deine Fragen nichts zu tun.

    Wenn du elektronisch übermittelt hast, kannst du ja den Bescheid mit der Steuervorausberechnung deiner Anwendung / deines Programms vergleichen.
    Dann siehst du ja, ob und wo es Abweichungen gibt. Nicht alle Sonderausgaben sind steuerlich abzugsfähig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: EInspruch über den Bescheid erheben ?!?

      Wenn das Finanzamt von der Erklärung abweicht muss grundsätzlich im Bescheid unter "Erläuterungen" aufgeführt werden, was geändert wurde.
      Erstmal den Bereich dort (unter der Steuerberechnung) lesen, vielleicht klärt sich die Sache ja dann.

      Ansonsten beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Dann steht jedenfalls fest, ob überhaupt ein Einspruch erforderlich ist.

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