Guten Abend alle zusammen :-)
vorneweg bin ich mir nicht sicher ob das hier überhaupt rein gehört, wenn ich falsch liegen sollte kann man das thema ja dann in das richtige forum schieben ;-)
So nun zur Frage : Ich habe meinen Bescheid für 2017 bekommen, leider wurde da einige Dinge die ich als Sonderausgaben sehe nicht verrechnet, okay manches ist ja vllt auch nicht berücksichtigt worden weil betrag zu gering etc pp. doch beim weiteren durchlesen ist mir aufgefallen das ich 124 Euro bezahlen muss für kapitalerträge ( genau gesagt : Berechnung der Einkünfte, die nach $32d Abs. 1 ESTG besteuert werden (abgeltungssteuer)
Ich habe aber keine Ahnung woher dieser Kapitalertrag kommen soll, habe weder kapital oder sowas irgendwo angelegt oder sonstiges.
Die einzigste Vermutung wäre der Fall das mir Einkünfte aus dem Erhalt der Steuererklärung vom Vorjahr berechnet wurden, ansonsten habe ich keinen blassen Schimmer.
Ich schaue mir jetzt nochmal ältere Bescheide an und überprüfe dort die angaben.
Ich bedanke mich im vorraus für die hilfe und hoffe es gibt eine plausible erklärung dafür, ansonten werden ich wohl einspruch einlegen :-/
PS. Seit 2017 verheiratet :-)
vorneweg bin ich mir nicht sicher ob das hier überhaupt rein gehört, wenn ich falsch liegen sollte kann man das thema ja dann in das richtige forum schieben ;-)
So nun zur Frage : Ich habe meinen Bescheid für 2017 bekommen, leider wurde da einige Dinge die ich als Sonderausgaben sehe nicht verrechnet, okay manches ist ja vllt auch nicht berücksichtigt worden weil betrag zu gering etc pp. doch beim weiteren durchlesen ist mir aufgefallen das ich 124 Euro bezahlen muss für kapitalerträge ( genau gesagt : Berechnung der Einkünfte, die nach $32d Abs. 1 ESTG besteuert werden (abgeltungssteuer)
Ich habe aber keine Ahnung woher dieser Kapitalertrag kommen soll, habe weder kapital oder sowas irgendwo angelegt oder sonstiges.
Die einzigste Vermutung wäre der Fall das mir Einkünfte aus dem Erhalt der Steuererklärung vom Vorjahr berechnet wurden, ansonsten habe ich keinen blassen Schimmer.
Ich schaue mir jetzt nochmal ältere Bescheide an und überprüfe dort die angaben.
Ich bedanke mich im vorraus für die hilfe und hoffe es gibt eine plausible erklärung dafür, ansonten werden ich wohl einspruch einlegen :-/
PS. Seit 2017 verheiratet :-)
Kommentar