Hallo ich habe mit meinem Enkel ein Problem, er ist seit dem 01.05.2015 in Nürnberg beschäftigt und ich beantrage seit dem Ausgaben für doppelte Haushaltsführung. Bisher ohne Probleme. Für den Veranlagungszeitraum habe ich nun außen den Fahrtkosten für die doppelte Haushaltsführung weiter Kosten für ein- und mehrtägige wechselnde Einsatzstellen ab der Tätigkeitsstätte in Nürnberg beantragt, die alle mit vom Betrieb bestätigten Abrechnungsbögen belegt werden.
Das Finanzamt sagt dazu, die insgesamt 110 Tage Verpflegungsmehraufwendungen können jedoch bei doppelter Haushaltsführung nur für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Bezug der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte gewährt werden und streicht diese bis auf 58 Tage.
Die Einsatzswechseltätigkei geht aber doch von dem Betrieb in Nürnberg aus und nicht von seinem Heimatort?
Für Hinweise oder Erfahrungen wäre ich sehr dankbar
Ebs
Das Finanzamt sagt dazu, die insgesamt 110 Tage Verpflegungsmehraufwendungen können jedoch bei doppelter Haushaltsführung nur für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Bezug der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte gewährt werden und streicht diese bis auf 58 Tage.
Die Einsatzswechseltätigkei geht aber doch von dem Betrieb in Nürnberg aus und nicht von seinem Heimatort?
Für Hinweise oder Erfahrungen wäre ich sehr dankbar
Ebs
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