Doppelte Haushaltsführung und damit verbundene Einsatzwechseltätigkeit

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  • Ebs
    Neuer Benutzer
    • 01.09.2018
    • 1

    #1

    Doppelte Haushaltsführung und damit verbundene Einsatzwechseltätigkeit

    Hallo ich habe mit meinem Enkel ein Problem, er ist seit dem 01.05.2015 in Nürnberg beschäftigt und ich beantrage seit dem Ausgaben für doppelte Haushaltsführung. Bisher ohne Probleme. Für den Veranlagungszeitraum habe ich nun außen den Fahrtkosten für die doppelte Haushaltsführung weiter Kosten für ein- und mehrtägige wechselnde Einsatzstellen ab der Tätigkeitsstätte in Nürnberg beantragt, die alle mit vom Betrieb bestätigten Abrechnungsbögen belegt werden.
    Das Finanzamt sagt dazu, die insgesamt 110 Tage Verpflegungsmehraufwendungen können jedoch bei doppelter Haushaltsführung nur für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Bezug der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte gewährt werden und streicht diese bis auf 58 Tage.
    Die Einsatzswechseltätigkei geht aber doch von dem Betrieb in Nürnberg aus und nicht von seinem Heimatort?
    Für Hinweise oder Erfahrungen wäre ich sehr dankbar
    Ebs
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45944

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung und damit verbundene Einsatzwechseltätigkeit

    Das ist jetzt alles Steuerrecht, hier im Forum werden aber Fragen zur elektronischen Steuererklärung behandelt.

    Und wenn ich jetzt da meine Meinung schreiben würde, könnte das vielleicht als hier unzulässige Steuerberatung angesehen werden, nachdem es um einen Einzelfall geht.

    Du musst dich deshalb selbst schlau machen:

      Sachverhalt Ein Arbeitnehmer führt seit etwas mehr als einem Jahr einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt in Freiburg. Dort bewohnt er ein kleines Apartment zum Preis von 600 EUR monatlich. Am Wochenende fährt er mit dem Pkw zu seiner Familie nach Stuttgart (200 Kilometer). Vom ...
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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