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Studentin mit Stipendium - kein Verlustvortrag möglich?

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    Studentin mit Stipendium - kein Verlustvortrag möglich?

    Guten Tag,
    ich bin Studentin und erhalte ein monatliches Stipendium. Darüber hinaus habe ich jährlich nur sehr geringe Einkünfte (~500€). Trotzdem habe ich natürlich allerhand Ausgaben, die ich im Rahmen eines Verlustvortrags fleißig eingetragen habe. Nun habe ich aber gesehen, dass mir nichts als Verlustvortrag angerechnet wird. Auf Nachfrage beim Finanzamt erhielt ich die Auskunft, dass das (steuerfreie) Stipendium als Einnahme gerechnet würde, der Mitarbeiter schien aber unsicher. Gibt es dazu Erfahrungen?

    Vielen herzlichen Dank im Voraus!
    Charlotte

    #2
    Wenn es sich um ein Erststudium handelt bzw. noch keine angeschlossene Berufsausbildung vorliegt, ist sowieso kein Verlustvortrag möglich.

    Ob das Stipendium gegengerechnet werden darf, lässt sich ohne nähere Angaben dazu nicht beurteilen.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage außerdem nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja das Stipendium ist anzurechnen, dabei ist es egal ob es steuerfrei oder steuerpflichtig ist.
      Entweder hast du anzurechnende Einkünfte die einen potenziellen Verlust mindern oder aber die potenziellen WK dürfen nach § 3c (1) EStG nicht abgezogen werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn es sich um ein Erststudium handelt bzw. noch keine angeschlossene Berufsausbildung vorliegt, ist sowieso kein Verlustvortrag möglich.

        Ob das Stipendium gegengerechnet werden darf, lässt sich ohne nähere Angaben dazu nicht beurteilen.

        Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage außerdem nichts zu tun!
        Danke für die schnelle Antwort. Ein Erststudium ist es nicht und das Stipendium ist steuerfrei. Sie haben allerdings Recht, dass solche Fragen gar nicht hierher passen. Ich hatte hier schonmal etwas gefragt, und mich daran erinnert. Das waren allerdings auch Fragen, die direkt das Formular betrafen.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Ja das Stipendium ist anzurechnen, dabei ist es egal ob es steuerfrei oder steuerpflichtig ist.
          Entweder hast du anzurechnende Einkünfte die einen potenziellen Verlust mindern oder aber die potenziellen WK dürfen nach § 3c (1) EStG nicht abgezogen werden.
          Ok, vielen Dank fürs Antworten!

          Kommentar


            #6
            Administrator, Sie können den Thread auch gerne löschen, wenn das Thema hier nicht hinpasst oder irrelevant für das Forum ist.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlotte2018 Beitrag anzeigen
              Administrator, Sie können den Thread auch gerne löschen, wenn das Thema hier nicht hinpasst oder irrelevant für das Forum ist.
              Im Unterforum Allgemein und Projekt werden ständig Fragen gestellt, die mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun haben,

              da kommt es auf deine Frage jetzt auch nicht an.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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