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Falsche Steuerklasse - mit der ESt-Erklärung wieder holen?

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    Falsche Steuerklasse - mit der ESt-Erklärung wieder holen?

    Hallo zusammen,

    mein Einkommen wurde zwei Monate mit der falschen Lohnsteuerklasse berechnet und ist deswegen zweimal geringer ausgefallen. Hintergrund war, dass ich mich nach einem innerstädtischen Umzug nicht umgemeldet habe und von der 1 in die 6 gerutscht bin, als mich die Stadt automatisch abgemeldet hat. Mein Verschulden - ganz klar.

    Ich werde 2019 meine erste Einkommenssteuererklärung machen um mir unter anderem das zu viel berechnete Geld wieder zu holen.

    Hier meine Frage:

    Muss ich dies vorab irgendwo melden oder sieht das Finanzamt direkt, dass ich nur ein Einkommen bezogen habe und somit falsch berechnet wurde?

    Desweiteren würde mich interessieren, ob ihr einen Lohnsteuerhilfeverein empfehlen könnt, der in solchen Sachen Hilfe leisten kann?

    Liebe Grüße
    Antworten

    #2
    AW: Falsche Steuerklasse - mit der ESt-Erklärung wieder holen?

    Muss ich dies vorab irgendwo melden oder sieht das Finanzamt direkt, dass ich nur ein Einkommen bezogen habe und somit falsch berechnet wurde?
    Nein, du musst nichts melden! Du bekommst von deinem Arbeitgeber bis Ende Februar 2019 eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2018, da steht alles drin.

    Einen Lohnsteuerjahresausgleich nach § 42b EStG darf er nicht durchführen, deshalb reichst du für 2018 eine Einkommensteuererklärung ein.

    Für so einfache Erklärungen braucht man nicht unbedingt Hilfe!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Falsche Steuerklasse - mit der ESt-Erklärung wieder holen?

      Hallo,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Endlich habe ich die Antwort, die ich gebraucht habe. An die Lohnsteuerbescheinigung hatte ich nicht gedacht.
      Wieder ein Grund mehr, sich intensiver mit diesem Thema auseinander zu setzen.

      Viele Grüße

      Kommentar

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