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Keine Steuerberechnung bei Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 und § 35b EStG möglich!

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    Keine Steuerberechnung bei Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 und § 35b EStG möglich!

    Ich muss mich aktuell mit den steuerlichen Auswirkungen einer Betriebsaufgabe LuF und zeitnaher Veräußerung des gesamten Betriebes befassen, bei der es um höhere Veräußerungsgewinne einer Erbengemeinschaft geht.

    Alle Beteiligten können für ihren Anteil am Veräußerungsgewinn die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG beanspruchen.

    Alle Beteiligten müssen infolge der Liquidationsnachbewertung Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen entrichten und können deshalb auch die Tarifermäßigung nach § 35b EStG in Anspruch nehmen.

    Beim Versuch, die erwartbare Steuerbelastung mit den aktuellen Versionen für 2017 zu simulieren, bricht die Steuerberechnung mit folgender Meldung ab:

    Sie haben eine Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (§ 35b EStG) gleichzeitig mit
    begünstigten außerordentlichen Einkünften nach den §§ 34, 34a, 34b oder 34c EStG beantragt.
    Eine Steuerberechnung ist daher leider nicht möglich.

    So weit, so gut, bzw. natürlich nicht gut!

    Simuliert man nur die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG, wird die Steuer korrekt berechnet.

    Das Problem tritt gleichermaßen bei ElsterFormular wie in Mein ELSTER auf. Dort habe ich den Fall mit dem Formular ESt 1 C simuliert, da im konkreten Fall 2 Beteiligte beschränkt steuerpflichtig sind.

    Notgedrungen habe ich den Fall jetzt mit Excel simuliert.

    Es geht mir nicht vorrangig darum, dass das Steuerberechnungsmodul von Elster nachgerüstet wird, denn die Fälle sind sicher nicht sehr häufig.

    Was mich eher interessieren würde, ist:

    Kennt jemand ein kostenlos im Netz verfügbares Berechnungsmodul für so eine Fallgestaltung?

    Können die bei den Finanzämtern eingesetzten Programme diese Berechnung problemlos durchführen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    AW: Keine Steuerberechnung bei Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 und § 35b EStG möglic

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Können die bei den Finanzämtern eingesetzten Programme diese Berechnung problemlos durchführen?[/b]
    Nein, das Programm kann das nicht.

    Kommentar


      #3
      AW: Keine Steuerberechnung bei Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 und § 35b EStG möglic

      Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
      Nein, das Programm kann das nicht.
      Das habe ich fast schon befürchtet. Dann vertraue ich auf die Richtigkeit der Berechnung mit Excel.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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