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Bescheinigunsabruf unterscheidet sich von schriftl.Lohnsteuerbescheinigung

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    Bescheinigunsabruf unterscheidet sich von schriftl.Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    beim Bescheinigungsabruf fehlen die Daten zur Winterbeschäftigungsumlage.
    Doppelte Arbeit, da man jeden Punkt nochmals mit der Papierausgabe der el.Lohnsteuerbescheinigung
    vergleichen muss,

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    #2
    Unter welcher Nummer der Lohnsteuerbescheinigung steht die denn? Die amtlichen Nummern gehen nur bis Nummer 33 bzw. 34, die nicht belegten

    Nummern kann der AG nach gusto selbst belegen oder auch nicht. Das taugt nicht für den Bescheinigungsabruf.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      Charlie24

      Danke,
      so ähnlich hab ich mir das gedacht.
      Bei einem anderen AG stand wenigstens bei sonstigen Angaben die WBU.
      Auf der ausgedruckten Bescheinigung ist der Betrag auch angegeben.
      Aber beim Abruf fehlt jeder Hinweis.
      Vergisst man die WBU (kommt zu den WK) fehlen da gleich mal 150.- bei der Erstattung. Schlecht

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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