Wenn das Finanzamt jetzt die EÜR für 2019 haben will, hat man dir doch eine Möglichkeit eröffnet, die fehlenden Erklärungen nachzureichen.
Solange kein bestandskräftiger Steuerbescheid für 2019 vorliegt, ist das alles kein Problem.
Solange kein bestandskräftiger Steuerbescheid für 2019 vorliegt, ist das alles kein Problem.
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