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Nachzahlung als Otto-Normal-Arbeitnehmer?

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    Nachzahlung als Otto-Normal-Arbeitnehmer?

    Hallo,

    ich versuche mich gerade an meiner Steuererklärung für 2009. Und nun habe ich die Premiere, dass Elster meint, ich müsste Steuern nachzahlen. Das wundert mich, war ich doch bisher im Glauben und der Erfahrung, dass es jedes Jahr ein mehr oder minder kleines Sümmchen vom Staat zurück gibt.

    Ich habe darauf hin mal die Elster-Berechnung mit dem Steuerbescheid aus dem letzten Jahr verglichen. Zwei Standard-Arbeitnehmer, Mann (StK III) verdient eine Ecke mehr als die Frau (Stk V), zwei Kinder. Im Vergleich hat es ein ordentliches Schnäpschen mehr Gehalt gegeben, dafür sind die Vorsorgeaufwendungen entsprechend gestiegen, mickrige Werbungskosten knapp über der Pauschale, keine Besonderheiten. Also der typische Otto-Normal-Arbeitnehmer. Der einzige Unterschied, den ich erkennen kann, 2008 wurde ein Kinderfreibetrag (bei zwei Kindern) angerechnet, 2009 nicht, obwohl das Einkommen gestiegen ist.

    Kann das allein die Nachzahlung ausmachen? Hat der Arbeitgeber vielleicht zu wenig Steuern abgezogen? Oder gibt es besondere Unterschiede zwischen 2008 und 2009, bei denen ich einen Fehler gemacht haben könnte?

    Danke im voraus!

    #2
    AW: Nachzahlung als Otto-Normal-Arbeitnehmer?

    wenn der mann auf steuerklasse III arbeitet, kann das durchaus sein, das er quasi zu wenig steuern im voraus bezahlt. er wälzt seine steuerlast ja auf die arme frau und deren V ab, was aber unter umstaenden nicht reicht, wenn er entsprechend gut verdient. will man naeher an der realität liegen, ist wählt man eher IV und IV - dann wird er zwar weinen, weil er seinen gerechten steueranteil zahlen muss, aber Frau gegenueber ist das fairer, da sie auch mehr von Ihrem verdienst hat ;-)

    ob es einen Kinderfreibetrag gibt oder das Kindergeld günstiger ist haengt von der Gesamtsituation ab. bei gestiegenem Einkommen und gestiegener Steuerlast erscheint der Freibetrag zwar noch gerechtfertigter, jedoch ist das Kindergeld und der freibetrag ja in 2009 auch gestiegen, so das sich die Grenze für die Günstigerprüfung durchaus verschoben hat.

    Wenn Vorsorgeaufwendung und Co korrekt eingetragen wurden, sollte man davon ausgehen, das die Berechnung recht plausibel ist - eine korrekte Würdigung kann man nur vornehmen, wenn man die genauen Daten kennt, das ist entsprechend eher ein Fall fuer den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfverein....

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      #3
      AW: Nachzahlung als Otto-Normal-Arbeitnehmer?

      Hallo,

      danke erst mal für Deine Antwort. Das eine genaue Prüfung nur mit konkreten Daten möglich ist, war mir klar. Aber das ist ja hier nicht zulässig. Insofern ging es mir auch um allgemeine Denkanstöße, die Du ja auch dankenswerterweise gegeben hast (wenn auch als Signatur):

      - Version:
      Da kein update möglich war, habe ich gestern neu installiert, die Version ist 11.4.1.
      - Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 10:
      Ist beides auf Ja, Frau pflichtversichert, Mann freiwillig versichert. Demnach müsste das richtig sein.
      - unmittelbar oder mittelbar:
      Beide Ja bei unmittelbar, da Frau und Mann Arbeitnehmer. Richtig oder falsch?
      - Kinderbonus:
      Danke für den Hinweis, den habe ich vergessen. Hat aber keine Auswirkung gehabt.
      - Nullen in der Lohnsteuerbescheinigung:
      Keine erfasst.

      Hat noch jemand eine Idee?

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        #4
        AW: Nachzahlung als Otto-Normal-Arbeitnehmer?

        Die Steuerberechnung zeigt bereits jetzt an, was beide Ehegatten an Einkünften erzielt, an Steuern eingezahlt haben und was unter dem Strich voraussichtlich herauskommt - die Nachzahlung.

        Zahlen notieren oder Steuerberechnung ausdrucken.

        Die Steuererklärung dürfte ja bereits komplett ausgefüllt und gespeichert sein.

        Die Anlage N der Ehefrau komplett entfernen.
        Bei der Anlage Vorsorgeaufwand entsprechende Eintragungen zur Kranken-, Renten-, Sozialversicherung bei der Ehefrau rausnehmen und dann erneut proberechnen.

        Die Differenz der Steuerfesetzung vorher / nachher und was der Arbeitgeber der Ehefrau einbehalten hat sollte eigentlich Klarheit verschaffen, ob es an der Steuerklassenwahl liegt.

        Die für die Probeberechnung geänderte Steuererklärung auf KEINEN FALL speichern oder ans Finanzamt übertragen. ;-)

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          #5
          AW: Nachzahlung als Otto-Normal-Arbeitnehmer?

          Ich habe eine Kopie der Steuerdatei erstellt, die Anlage N der Frau herausgenommen und die Vorsorgeaufwendungen entsprechend angepasst. Ergebnis: Erstattung von rund 900 Euro. Also muss es ja an der Wahl der Steuerklassen liegen und ist somit leider in Ordnung.

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