Fünftelregelung

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  • BZ8Z-83UF-9QUP
    Neuer Benutzer
    • 29.02.2020
    • 4

    #1

    Fünftelregelung

    Ich war bis einschl. 2015 als festangestellter Journalist tätig. Für den Nachdruck meiner Texte in Pressespiegeln etc. bekam ich von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) Nachdruckhonorare, die ich ordnungsgemäß versteuert habe. Im vergangenen Jahr (2019) bekam ich von der VG Wort eine Nachzahlung für Nachdruckhonorare im Zeitraum 2008 bis 2016. Hierbei handelt es sich um Gelder aus Rückstellungen, die wg. einer Klage gegen den Verteilungsplan geführt worden war. Inzwischen liegt eine gerichtliche Entscheidung vor, deshalb die Nachzahlung.

    Frage: Da es sich um Einkünfte für mehrere Jahre handelt gehe ich davon aus, dass hier die Füntelregelung greift. In welcher Zeile der Steuererklärung muss das eingetragen werden?

    Danke für Hinweise und Hilfe
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    In welcher Anlage erklärst du denn die Honorare der VG Wort? Anlage S? Dann schau dir mal die Zeile 43 an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • BZ8Z-83UF-9QUP
      Neuer Benutzer
      • 29.02.2020
      • 4

      #3
      Aktuell bekomme ich ja nichts mehr von der VG Wort.

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        du widersprichst dir doch selbst
        Zitat: Im vergangenen Jahr (2019) bekam ich von der VG Wort eine Nachzahlung für Nachdruckhonorare im Zeitraum 2008 bis 2016.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          Die Nachzahlung hast du doch 2019 bekommen? Den Betrag in einer der Zeilen zwischen 4 und 11 und zusätzlich in die Zeile 43 einzutragen, sollte doch kein Problem sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • BZ8Z-83UF-9QUP
            Neuer Benutzer
            • 29.02.2020
            • 4

            #6
            Danke, Charlie24. Ich habe den Betrag wie geraten in die entsprechenden Zeilen der Anlage S eingetragen. Leider lässt meine software keinen erklärenden Text für das FA zu. Mal schauen, ob ich die Mitteilung über die Gutschrift der VG Wort einscanne und mitschicke.

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45977

              #7
              Elektronisch als Anhang mit versenden geht noch nicht, aber den Beleg sofort einreichen ist in solchen Fällen nach wie vor sinnvoll.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              • BZ8Z-83UF-9QUP
                Neuer Benutzer
                • 29.02.2020
                • 4

                #8
                Okay, danke für den Hinweis

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