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  • TBS1987
    Neuer Benutzer
    • 01.03.2020
    • 9

    #16
    Tut mir Leid, hatte das falsch verstanden. Auf jeden Fall habe ich das eingegeben und es wurde nichts abgezogen?

    Kommentar

    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #17
      Hallo,

      was macht denn ein Vorgang der 2020 eingetreten ist in deiner Steuererklärung für 2019???

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar

      • TBS1987
        Neuer Benutzer
        • 01.03.2020
        • 9

        #18
        Bitte entschuldigt, dass ich hier die falschen Fragen gestellt habe.
        Ich hätte nun eine Elsterbezogene Frage: laut meiner Tätigkeit gibt es "Keine Ausweisung der Umsatzsteuer nach § 19 UStG." Muss ich beim EÜR-Formular meinen Gewinn in Zeile 11"Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" oder Zeile 12 "Betriebseinnahmen: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG" einfüllen?

        Danke!





        Kommentar

        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #19
          Hallo,

          liest du überhaupt die dir gegebenen Antworten?
          Diese Frage wurde doch schon von Charlie24 beantwortet

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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          • holzgoe
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 12107

            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Kein Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG bedeutet, dass du die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst.
            In der EÜR sind deine Betriebseinnahmen (Honorare) deshalb in Zeile 11 einzutragen..
            Hallo TBS1987,
            eindeutiger geht es doch nicht oder ?

            Tschüß

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